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Ein Schaden – zwei Mal Versicherungsprämie einstreichen?

Ein Schaden – zwei Mal Versicherungsprämie einstreichen? © mko-topopt
Vorsicht bei sogenannten Mehrfachversicherungen: Wer zwei Hausratsversicherungen abschließt und einen Schaden bei beiden Versicherungen geltend macht, kann den Versicherungsschutz verlieren.

Zwei Hausratversicherungen sollten für denselben Schaden zahlen

Ein Mann schloss eine zweite Hausratversicherung unter der wahrheitswidrigen Angabe, dass er keine weitere Hausratversicherung habe, ab. Als es in seinem Haus zu einem Brandschaden in Höhe von 40.000 Euro kam, verweigerte seine Hausratversicherung die Zahlung, weil eine Mehrfachversicherung vorliege.

Versicherungsnehmer erhält kein Geld!

Zu Recht entschied das Oberlandesgericht Oldenburg (Aktenzeichen 5 U 18/17). Hat ein Versicherungsnehmer mehrere Versicherungsverträge abgeschlossen, um mehrfach abzukassieren, sind alle Versicherungsverträge nichtig und der Versicherungsnehmer geht im Schadensfall leer aus. Im zu entscheidenden Fall hielt das Gericht es für bewiesen an, dass der Mann in betrügerischer Absicht zwei Versicherungsverträge für Hausrat abgeschlossen hatte. Bei einem früheren Wasserschaden hatte der Versicherungsnehmer bereits beide Hausratversicherungen in Anspruch genommen.

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