Logo Fachanwaltssuche
Von Experten beraten.
Rechtsgebiet z.B. Arbeitsrecht
Ortz.B. Köln, 50968

Kleingartenanlage – Was ist erlaubt, was ist verboten?

Kleingartenanlage – Was ist erlaubt, was ist verboten? © fpr - topopt
Schrebergärtner sind hipp! Daher sind Gartengrundstücke in Kleingartenanlagen bei Hobbygärtner sehr begehrt. Eine sogenannte Gartenordnung und das Bundeskleingartengesetz legen allerdings genaue Regeln fest, wie der Kleingarten ausgestattet und genutzt werden darf. Wird gegen diese Vorschriften verstoßen, landet der Kleingärtner-Konflikt nicht selten vor Gericht, wie die nachfolgenden Urteile zeigen.

Kleingartenanlage muss nicht überwiegend zum Obst- und Gemüseanbau genutzt werden

Der Bundesgerichtshof (Aktenzeichen III ZR 281/03) hat klar gestellt, dass eine Kleingartenanlage nicht voraussetzt, dass mindestens die Hälfte ihrer Fläche zum Anbau von Obst und Gemüse für den Eigenbedarf genutzt werden muss. Es reicht aus, wenn die Kleingartenanlage durch den Obst- und Gemüseanbau maßgeblich mitgeprägt wird.

Häuser auf Kleingartenparzelle müssen geräumt werden

Das Amtsgericht Hannover (Aktenzeichen 548 C 2891/21) hat entschieden, dass drei Kleingärtner ihre Auf einer Kleingartenparzelle errichteten Häuser räumen müssen, nach dem die Kommune ihnen ihre Pachtverträge gekündigt hat. Die Hausbesitzer können sich nicht auf ihr Besitzrecht berufen, denn das Eigentumsrecht der Kommune ist laut Gericht stärker als das Recht am Besitz.

Baumhaus auf Kleingartenparzelle muss entfernt werden

Ein Pächter einer Kleingartenparzelle darf nur mit Zustimmung des Verpächters ein Baumhaus errichten, entschied das Landgericht Berlin (Aktenzeichen 25 S 4/15). Fehlt eine solche Zustimmung, muss das Baumhaus entfernt werden.

Gartenlaube mit Ofen mit Edelstahlschornstein nicht erlaubt!

Ein Ofen mit Edelstahlschornstein muss aus einer Gartenlaube entfernt werden, entschied das Amtsgericht Brandenburg (Aktenzeichen 31 C 288/20). Das Gericht führte aus, dass diese Feuerstätte der nicht zulässigen Dauerwohnnutzung diene.

Verbotene Anbauten: Schadensersatz für abgebrannte Laube des Nachbarn

Der Pächter einer Parzelle in einer Kleingartenanlage muss den Schaden, der seinem Nachbarn durch einen Brand auf seiner Parzelle entstanden ist, begleichen. Dies entschied das Oberlandesgericht Hamm (Aktenzeichen 24 U 111/18), weil die in Brand geratene Laube mit unerlaubten Anbauten versehen war, was zu dem Übertritt des Feuers auf das Nachbargrundstück führte.

Hobbygärtner verletzte Vorschriften aus dem Bundeskleingartengesetz!

Ein Münchener Kleingartenverein hatte den Pachtvertrag mit einem Pächter eines Stücks Land gekündigt, weil dieser dort nicht mindestens ein Drittel Obst und Gemüse anbaute und sein Garten im Übrigen verwahrlost aussah. Der Hobbygärtner gab an aus gesundheitlichen und beruflichen Gründen keine Zeit für die Pflege seines gepachteten Gartens gehabt zu haben – verwahrlost sei sein Garten aber nicht! Der Kleingartenverein forderte von ihm die Herausgabe der gepachteten Parzelle. Zu Recht, entschied das Amtsgericht München (Aktenzeichen 432 C 2769/16). Der Pächter habe mit der Nutzung des gepachteten Gartens gegen das Bundeskleingartengesetz verstoßen. Hier sei geregelt, dass der Garten kleingärtnerisch genutzt werden muss, was bedeutet, dass der Garten ins besondere zur Gewinnung von Gartenbauerzeugnissen für den Eigenbedarf dienen sollen. Bei einer Größe von rund 240 qm hätte der Pächter also mindestens 25-30 qm mit Obst und Gemüse anpflanzen müssen. Damit habe er gegen Pflichten in seinem Pachtvertrag verstoßen, was ein Kündigungsgrund darstelle. Wenn dem Mann es aus gesundheitlichen oder anderen Gründen nicht möglich war den Garten entsprechend zu pflegen, hätte er sich Hilfe holen müssen, so das Amtsgericht München.

Keine großen Bauten im Kleingarten!

In Augsburg wurde einem Kleingartenvereinsmitglied vorgeworfen auf seinem Gartengrundstück entgegen der Gartenordnung ein viel zu großes Gewächshaus sowie eine Pergola und ein Schwimmbad gebaut zu haben. Damit werde das Gartengrundstück nicht im ausreichend gärtnerischem Umfang genutzt. Das Gartengrundstück sollte geräumt werden. Nach bevor es einen Ortstermin vom Amtsgericht Augsburg in der Kleingartenanlage gab, verkleinerte der betroffene Hobbygärtner sein Gewächshaus und die Pergola, weil er sein Gartengrundstück nicht verlieren wollte. Die Streithähne erklärten die Sache damit für erledigt. Gerichtskosten und Rechtsanwaltskosten müssen die streitenden Kleingärtner aber jeweils zur Hälfte tragen.

Mit dem Mofa durch die Kleingartenanlage?

Ein über siebzigjähriger Kleingärtner nutzte aufgrund von gesundheitlichen Problemen sein Mofa um zu seinem Gartengrundstück zu gelangen. Der Verpächter war vom Mofa-Lärm genervt und erteilte dem Rentner ein Fahrverbot. Zu Unrecht, entschied das Amtsgericht Augsburg. Die Gartenordnung erlaube in Ausnahmefällen mit Kraftfahrzeugen die Kleingartenanlage zu befahren. Dem Rentner könne nicht zugemutet werden, den Weg zu seinem Gartengrundstück zu Fuß zurück zu legen. Mit einem Rollator komme der Mann auch nicht zu seiner Gartenanlage, da der Weg mit Kies ausgestattet sei.

Kündigung des Pachtvertrags – Kleingärtner kann Entschädigung zu stehen!

Wird einem Kleingärtner der Pachtvertrag gekündigt, kann er einen Anspruch auf Entschädigung haben. Aber aufgepasst: Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs (Aktenzeichen III ZR 181/01) verjähren Entschädigungsansprüche eines Pächters einer Kleingartenparzelle wegen der Kündigung des Pachtvertrages schon nach drei Jahren.

Kurze Verjährung beachten!

Übrigens: Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs (Aktenzeichen III ZR 181/01) verjähren Entschädigungsansprüche eines Pächters einer Kleingartenparzelle wegen der Kündigung des Pachtvertrages nach drei Jahren.

Redaktion fachanwalssuche.de

War dieser Beitrag für Sie hilfreich?

Eigene Bewertung abgeben:
Bisher abgegebene Bewertungen:
3.456140350877193 / 5 (57 Bewertungen)
Das könnte Sie interessieren
Verkehrsrecht , 13.10.2023
Das die Nutzung des Handys für den Fahrer während der Autofahrt verboten ist, weiß wohl jeder Autofahrer. Was viele Autofahrer nicht wissen ist, wann das Handy während der Autofahrt vom Fahrer benutzt werden darf.
3.0 / 5 (5 Bewertungen)
Ein Trampolin ist für die einen ein tolles Sportinstrument und für die anderen eine Verunstaltung im Garten. Gerade in Wohnungseigentümergemeinschaften herrscht bezüglich des Aufstellens von Trampolinen oft sehr kontroverse Ansichten. Das Amtsgericht München hat entschieden, dass ein Trampolin jedenfalls auf einem Gartenabschnitt errichtet werden darf, der in der Teilungserklärung als Ziergarten genutzt werden soll.
5.0 / 5 (1 Bewertungen)
Eine Wohnungseigentümergemeinschaft ist rechtlich in der Lage ein Grundstück zu werben. Dies entschied kürzlich der Bundesgerichtshof.
3.5 / 5 (2 Bewertungen)
Suchen in Rechsbeiträgen
Teilnehmer
Fachanwalt Cnud Hanken
Fachanwalt für Familienrecht
Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht
Dohuser Weg 5
26409 Wittmund
Fachanwalt Frank Baranowski
Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht und
Fachanwalt für Familienrecht
Sandstraße 160 (Kaisergarten)
57072 Siegen
Fachanwalt Michael Heinz
Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht
Ebertallee 1
22607 Hamburg
Fachanwalt Dirk Wandner
Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht
Domplatz 30
99084 Erfurt
Fachanwalt Marco Tänzer
Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht
Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht
Straße der Nationen 108
09111 Chemnitz
Fachanwalt Nima Daryai
Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht
Hardenbergstraße 19
10623 Berlin
Fachanwalt Gunther Hildebrandt
Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht
Walterstraße 26
12051 Berlin
Fachanwalt Matthias Rummler
Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht
Rotter Bruch 4
52068 Aachen
 Renate Kränzle-Fronek
Fachanwältin für Miet- und Wohnungseigentumsrecht
Ostendstraße 196, Gebäude D
90482 Nürnberg
Fachanwalt Jan Steinmetz
Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht
Breite Straße 54
39576 Stendal
Fachanwalt Markus Manger
Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht
Agnesstraße 1 - 5
80801 München
Fachanwalt Christian Schneider
Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht
Kesselgasse 5
53111 Bonn
Fachanwalt Johannes Will-Fuchs
Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht
Hauptbahnhofstraße 2
97424 Schweinfurt
Fachanwalt Adrian Weyde
Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht
Gotthilf-Bayh-Strasse 1
70736 Fellbach
Fachanwältin Katharina von Morstein
Fachanwältin für Miet- und Wohnungseigentumsrecht
Lange Straße 126
76530 Baden-Baden
Fachanwältin Verena Graf-van Geldern
Fachanwältin für Miet- und Wohnungseigentumsrecht
Bottroper Straße 175
46117 Oberhausen
Datenschutzeinstellungen
fachanwaltsuche.de verwendet Cookies, um die Funktionsfähigkeit unserer Website zu gewährleisten. Außerdem setzen wir zur Weiterentwicklung unserer Website im Sinne der Nutzer zusätzliche Cookies ein. Mit dem Klick auf den Button „Cookies zulassen“ stimmen Sie der Verwendung der von uns für die genannten Zwecke eingesetzten Cookies zu. Über den Button „Einstellungen verwalten“ können Sie sich über die eingesetzten Cookies informieren und den Umfang Ihrer Einwilligung konfigurieren.