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Von günstigem Zinsniveau durch Darlehenswiderruf profitieren

Aktuell bieten Banken zu vergleichsweise günstigen Konditionen Darlehen an. Dies verärgert viele Kunden, die in den Jahren zuvor zu teilweise weitaus höheren Zinsen Darlehensverträge abgeschlossen haben.

Zwar bestünde grundsätzlich die Möglichkeit im Einvernehmen mit der Bank das bestehende Darlehen zu beenden und ggf. bei einer anderen Bank zu niedrigeren Zinsen einen neuen Vertrag abzuschließen. Jedoch fällt in diesem Falle eine nicht selten hohe Vorfälligkeitsentschädigung an. Es gibt jedoch dennoch einen Weg, durch welchen Bankkunden ohne Belastung mit einer Vorfälligkeitsentschädigung Zinsen ersparen können. Bankkunden haben nämlich die Möglichkeit, sich auch nach Ablauf der eigentlich geltenden zweiwöchigen Widerrufsfrist und Jahre nach Abschluss des Darlehensvertrages durch die Erklärung eines Widerrufes ihrer auf den Abschluss des Darlehensvertrages gerichteten Willenserklärung von ihrem Darlehensvertrag zu lösen, sofern diese den gesetzlichen Anforderungen nicht entspricht. Nach Prüfung einer Vielzahl von Widerrufsbelehrungen zahlreicher verschiedener Banken und Sparkassen ist festzustellen, dass bis zu 90 % der verwendeten Widerrufsbelehrungen den gesetzlichen Anforderungen nicht entsprechen. Dies sind die Erfahrungswerte von Rechtsanwalt Siegfried Reulein, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht, Nürnberg, der bereits eine Vielzahl von Darlehensnehmern bei der Erklärung und Durchsetzung des Widerrufes berät und vertritt. Im Falle des wirksamen Widerrufs kann der Verbraucher nicht zur Zinsen für die Zukunft sparen. Er kann auch geleistete Bearbeitungsgebühren und ähnliche Entgelte zurückverlangen und hat im Einzelfall sogar Anspruch auf die Rückzahlung geleisteter Zinsen, sofern die vertraglichen vereinbarten Zinsen über dem marktüblichen Zinssatz lagen. Auch kann er von der Bank eine Nutzungsentschädigung verlangen. Nicht selten können Bankkunden auf diesem Wege mehrere Tausende Euro ersparen. Ob ein Widerruf rechtswirksam auch heute noch erklärt werden kann, muss im Einzelfall eingehend und sorgfältig geprüft werden. Darlehensnehmern ist daher anzuraten, die Widerrufsbelehrung ihres Darlehensvertrages bei einem im Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierten Rechtsanwalt prüfen zu lassen, um klären zu lassen, ob ein Widerruf aktuell noch möglich ist und sie ggf. bares Geld sparen können.



von Rechtsanwalt Siegfried Reulein

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