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Flurbereinigung- und Flurneuordnungsverfahren | Fachanwalt für Agrarrecht

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Flurbereinigungs- und Neuordnungsverfahren steigern Wettbewerbsfähigkeit

Zweck von Flurbereinigungs- und Flurneuordnungsverfahren
Vereinfachte Flurbereinigung ist die gängigste Möglichkeit der Steigerung wirtschaftlicher Nutzung
Das Verfahren der Unternehmensflurbereinigung dient vor allem der Modernisierung der Infrastruktur
Freiwilliger Land- und Nutzungstausch als günstige Alternative
Die Flurbereinigungs- und Neuordnungsverfahren dienen der Entflechtung und Optimierung der Arbeits- und Ertragsbedingungen in der Land- und Forstwirtschaft mittels Anpassung und Entflechtung von Grundstücksbeständen sowie gegebenenfalls Umleitung von Gewässer- und Wegeverläufen. Die rechtliche Grundlage für die Neuordnung land- oder forstwirtschaftlich genutzter Flächen ist das Flurbereinigungsgesetz.

Zweck von Flurbereinigungs- und Flurneuordnungsverfahren

Zweck der Flurbereinigung ist es, den höchsten Nutzen und damit eine Ertragssteigerung mittels Bodenverbesserung zu erzielen und die Aufteilung des landwirtschaftlich genutzten Grundes durch Bereinigung, also Neuaufteilung nach Lage, Größe und Form, so zu verändern, dass eine ökonomische Bewirtschaftung möglich ist. Das heißt also, dass Grenzen verschoben, Bachläufe umgeleitet und Wege zur allgemeinen Benutzung neu angelegt oder verlegt werden.

Vereinfachte Flurbereinigung ist die gängigste Möglichkeit der Steigerung wirtschaftlicher Nutzung

Eine vereinfachte Flurbereinigung wird in der Regel im Zuge spezieller Landentwicklungsmaßnahmen durchgeführt, beispielsweise um eine Agrarverbesserung zu erzielen oder um eine Umstrukturierung eines Dorfkernes oder Teile eines Dorfes vorzunehmen. Es handelt sich hierbei also um eine konkrete und zielorientierte Maßnahme. Die vereinfachte Flurbereinigung erlaubt ein schnelles Flurbereinigungsverfahren, vorausgesetzt, dass die gesetzlichen Regelungen ein beschleunigtes Zusammenlegungsverfahren nicht zulassen.

Das Verfahren der Unternehmensflurbereinigung dient vor allem der Modernisierung der Infrastruktur

Im Gegensatz dazu steht die Unternehmensflurbereinigung, die nur im Falle von Infrastrukturmaßnahmen vorkommen, beispielsweise wenn eine Autobahn, Umgehungsstraße oder Eisenbahntrasse gebaut werden soll. Dabei sind die Landverluste in der Regel für die betroffenen Landwirte und Forstbesitzer so groß, dass die verbleibenden Flächen kaum noch einen wirtschaftlichen Nutzen bieten. Um dieses Problem weitestgehend auszuschließen, wird das Gebiet, in dem sich die geplante Infrastrukturmaßnahme befindet, so weit wie möglich ausgedehnt, wodurch die Landverluste auf viele Eigentümer verteilt werden können, die erforderliche Gesamtfläche für die geplante Infrastrukturmaßnahme aber trotzdem gegeben ist.

Freiwilliger Land- und Nutzungstausch als günstige Alternative

Eine weitere Möglichkeit ist der freiwillige Landtausch, der, wie der Name sagt auf freiwilliger Basis beruht, wenn zum Beispiel zwei Landwirte ihre Äcker tauschen wollen, um eine größere Fläche zu erzielen, die sich in der Regel ökonomischer bewirtschaften lässt. Dieses Bodenordnungsverfahren ist am unkompliziertesten und schnell abgewickelt. Allerdings sind bei diesem freiwilligen Landtausch die Flächen unterschiedlich im Wert und ein wertgleicher Landtausch nicht immer möglich. Deshalb wird in der Regel ein finanzieller Ausgleich oder die Überschreibung eines weiteren Landstückes vereinbart. Ein freiwilliger Nutzungstausch ist ebenfalls eine Option zur Schaffung einer ertragreicheren Bebauung von Acker- oder Nutzung von Weideland und gleichzeitig auch die kostengünstigste. Die Eigentumsverhältnisse bleiben unverändert und gleichwertige Abfindungen spielen keine Rolle. Gerade beim freiwilligen Land- oder Nutzungstausch ist es unbedingt nötig, einen Fachanwalt für Flurbereinigungs- und Neuordnungsverfahren zu konsultieren und ihn mit der Ausarbeitung der Verträge zu beauftragen.
Letzte Aktualisierung am 2015-05-12
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