Das Medienrecht ist der Überbegriff für alle rechtlichen Regelungen und Probleme veröffentlichter Werke, sei es literarischer, künstlerischer oder wissenschaftlicher Art. Im Medienrecht spielt das Urheberrecht eine zentrale Rolle, oder anders: wem gehört was und wer darf welche Inhalte zu welchen Zwecken nutzen? Darüber hinaus spielen hier vor allem Aspekte in Bezug auf das Wettbewerbsrecht sowie das Presserecht hinein.
Urheberrecht: Typische Problembereiche
Wer ein geistiges Werk geschaffen hat, genießt darauf uneingeschränkte Urheberrechte. Nur der Urheber darf seine Werke verwerten, d.h. im Internet veröffentlichen, mittels Datenträger vervielfältigen (CD, Bücher etc.) oder öffentlich ausstellen. Nicht selten kommt es hierbei vor, dass der Urheber zufällig erfährt, dass andere sein Schaffenswerk für ihre Zwecke nutzen. Das ist strafbar. Wer ein Werk verwerten möchte, muss den Urheber ausfindig machen und das Nutzungsrecht erwerben (das Urheberrecht lebender Künstler ist nicht übertragbar!). Bei den Nutzungsrechten gibt es verschiedene Möglichkeiten der Beschränkung: Nutzung lässt sich inhaltlich, zeitlich oder räumlich beschränken, es gibt ein einfaches Nutzungsrecht und ein ausschließliches (=exklusives) Nutzungsrecht. Meist ist der Künstler nicht undankbar, wenn Dritte das Nutzungsrecht erwerben möchten, denkt man an Musiker, die ihre Songs mit Hilfe einer Plattenfirma zum Hit machen möchten. Damit der Vertrag aber für beide Seiten profitabel und möglichst fair ist, dazu sollte ein Fachanwalt für Urheberrecht Medienrecht beauftragt werden.
Fragen zur Online-Vermarktung
Ziehen Sie einen Experten ebenso zu Rate, wenn es um Probleme bei der Online-Vermarktung von Werken geht. Grundsätzlich gilt: Wer geschützte Werke zum Download anbietet, begeht eine Urheberrechtsverletzung. Filesharing ist das große Problem unserer (Internet-) Zeit, wogegen zielgerichtet vorgegangen werden muss.
Presserechtliche Fragenstellungen
Gerade im Onlinebereich gibt es viele presserechtliche Fragen und Probleme: Nicht nur, dass auf Webseiten Presseverantwortliche zu nennen sind, auch die Rechtsvorschriften bezüglich der Veröffentlichung von Namen gilt es zu beachten (Wahrung des Persönlichkeitsrechts). Falsche Berichterstattung gilt es mittels Gegendarstellung zu korrigieren: Auch dies ist gegebenenfalls ein Fall für einen Fachanwalt für Urheberrecht Medienrecht.
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Paparazzi-Fotos von einem Promi, der bei einer Kampagne für Fahrradhelme heimlich abgelichtet wurde, dürfen in einem Boulevard-Magazin veröffentlicht werden.
Die Fotos des noch nicht schulpflichtigen Kindes, das ebenfalls an der Kampagne teilnahm, dürfen nicht publiziert werden, entschied das Oberlandesgericht Köln.
Ein Mann, der ein Foto von ihm und einer Frau beim Oral-Sex ohne Erlaubnis der Frau im Internet veröffentlicht, muss dieser 7.000 Euro Schmerzensgeld zahlen, entschied aktuell das Oberlandesgericht Hamm.
Der Bundesgerichtshof hat jüngst entschieden, dass die sog Panoramafreiheit sich auch auf nicht ortsfeste Kunstwerke erstreckt.
Konkret ging es um ein Foto mit dem Kussmund des Kreuzfahrtschiffes Aida.
Die Zulässigkeit der Berichterstattung über Prominente in den Medien beschäftigt immer wieder die Gerichte.
Während etwa Günther Jauch und Stefan Raab offensichtlich erfolgreich jegliche Berichterstattung über ihr Privatleben juristisch verhindern, muss Carolin Kebekus aufgrund eines aktuellen Urteils des Oberlandesgerichts Köln einen Beitrag in einem Online-Magazin über ihr angebliches Verhältnis mit dem Kabarettisten Serdar Somuncu hinnehmen.
Der Bundesgerichtshof hat jüngst ein Urteil des Landgerichts Leipzig bestätigt, wonach der Betreiber einer Videostreaming-Plattform wegen gewerbsmäßiger unerlaubter Verwertung von urheberrechtlich geschützten Werken sowie wegen Computersabotage zu einer Freiheitsstrafe verurteilt wurde.