Fachanwalt für Arbeitsrecht in Heidelberg Südstadt hilft bei Problemen mit der Probezeit
Nahezu jedes Unternehmen stellt einen neuen Arbeitnehmer erst mal mit einer Probezeit ein. Für den Arbeitgeber eine Chance den neuen Arbeitnehmer kennenzulernen und sich schnell und einfach vom ihm zu trennen, wenn es im Arbeitsverhältnis nicht funktioniert. Die Probezeit bietet aber auch dem Arbeitnehmer die Möglichkeit sich ein Bild von seinem neuen Job zu machen und unkompliziert zu gehen, falls ihm die Arbeit nicht gefällt.
Folgende Fragen stellen sich im Zusammenhang mit der Probezeit:
Ist eine Probezeit nach einem vorangegangenen Praktikum zulässig?
Darf die Probzeit verlängert werden?
Kann in der Probezeit ohne Kündigungsgrund gekündigt werden?
Besteht ein Anspruch auf Urlaub in der Probezeit?
Gibt es für Leiharbeiter besondere Regelungen zur Probezeit?
Gibt es in Heidelberg Südstadt besondere Regelungen im Hinblick auf die Probezeit zu beachten?
Ein Fachanwalt für Arbeitsrecht in Heidelberg Südstadt berät und vertritt Arbeitnehmer und Arbeitgeber bei allen Fragen, die sich im Zusammenhang mit der Probezeit ergeben. Seine juristische Kompetenz und jahrelange Berufserfahrung sind der Garant für eine erfolgreiche und effektive Vertretung Ihrer Rechtsinteressen.
Müssen sich Arbeitgeber beschimpfen oder übel nachreden lassen?
Nein, sagen die Gerichte: Arbeitnehmer, die ihren Arbeitgeber oder Kollegen derart beleidigen, müssen mit einer Kündigung ihres Arbeitsverhältnisses rechnen - unter Umständen sogar fristlos.
Am Ende eines jeden Arbeitsverhältnisses steht in der Regel das Arbeitszeugnis.
Hier gilt es für Arbeitnehmer genauer hinzuschauen, denn Formfehler oder verschlüsselte negative Formulierungen vom Arbeitgeber können das Aus bei der nächsten Bewerbung bedeuten.
Arbeitnehmer verbringen einen Großteil ihres Tages an ihrem Arbeitsplatz.
Dabei entstehen immer wieder Fragen wie: Dürfen Arbeitnehmer an ihrem Arbeitsplatz Radio hören?
Muss der Chef ein Haustier im Büro dulden?
Darf ein Arbeitsplatz permanent mit Video überwacht werden?
Arbeitnehmer haben nach dem Bundesurlaubsgesetz einen Anspruch auf mindestens 24 Werktage Urlaub im Jahr.
Wurden im Arbeitsvertrag noch mehr Urlaubstage zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer vereinbart, erhöht sich der Urlaubsanspruch des Arbeitnehmers entsprechend.
Gibt es Gründe, warum der Chef den Erholungsurlaub kürzen oder verweigern darf?
Seit 2015 gilt in Deutschland das Mindestlohngesetz, welches Arbeitnehmern eine gesetzliche Lohnuntergrenze garantiert.
Ab dem 1.
Januar 2024 soll der Mindestlohn auf 12,41 Euro pro Arbeitsstunde angehoben worden.