Bei Fachanwaltsuche finden Sie ausschließlich besonders qualifizierte und erfahrene Fachanwälte zum Thema Mieter Kündigungsfrist. Die Berechtigung zum Führen der Fachanwaltsbezeichnung "Fachanwalt für Mietrecht Wohnungseigentumsrecht" haben diese von der für Nürnberg zuständigen Rechtsanwaltskammer verliehen bekommen. Dazu haben die angehenden Fachanwälte für Mieter Kündigungsfrist umfangreiche Kenntnisse in Theorie und Praxis erworben. Einerseits haben sie in den vergangenen drei Jahren eine bestimmte Anzahl an Fällen im Mieter Kündigungsfrist bearbeitet. Andererseits haben sie sich in einem Fachanwaltskurs umfassende theoretische Kenntnisse im Fachgebiet Mietrecht Wohnungseigentumsrecht angeeignet und in einer Prüfung erfolgreich nachgewiesen. Fachanwälte für Mietrecht Wohnungseigentumsrecht müssen sich übrigens nach ihrer Ernennung jährlich fortbilden. Sie dürfen auch nur in ingesamt drei Rechtsgebieten den Titel "Fachanwalt" erwerben.
Eigentümerbeschlüsse, Hausverwaltung, Instandhaltung und Nutzung – Wohnungseigentümer werden mit vielen Rechtsfragen konfrontiert.
Zudem bringt das neue Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetz zahlreiche Veränderungen für Wohnungseigentümer mit sich.
Ein immer währendes Streitthema unter Nachbarn: Darf man Nachbars Pflanzen, die über den Gartenzaun wachsen und unter Umständen noch das eigene Grundstück verschatten, einfach abschneiden?
Wie viel Überwuchs muss man dulden?
Und wer muss die Kosten für die Beseitigung der überwachsenden Pflanzen tragen?
Beim Thema Eigenbedarf kommt es immer wieder zum Konflikt zwischen Mieter und Vermieter.
Lebensgefährtin, Kinder, pflegebedürftige Oma, Au pair - Für wen darf Eigenbedarf angemeldet werden?
Und wann liegt eine unzumutbare Härte für den Mieter vor?
Muss ein Mieter, etwa aufgrund von Krankheit oder Tod, seine Mietwohnung verlassen, können die Rechte aus dem Mietvertrag unter bestimmten Voraussetzungen auf seine Verwandten übertragen werden.
Doch dürfen die einfach in die Wohnung des Verstorbenen einziehen?
Ob es der beruflich bedingte Ortswechsel oder die Trennung vom Partner ist: Mieter dürfen ihre Mietwohnung an andere Mitbewohner untervermieten.
Voraussetzung ist allerdings, dass der Vermieter der Untervermietung zu stimmt.
Anderenfalls kann dem Mieter die fristlose Kündigung seines Mietverhältnisses ins Haus flattern.
Aber auch der Vermieter muss aufpassen – unberechtigte Verweigerung einer Zustimmung zur Untermiete kann zu Schadensersatzforderungen der Mieter führen!