Kündigung, Abfindung oder Kurzarbeit sind Themen des Kündigungsschutzes. Das Kündigungsschutzgesetz und zahlreiche weitere Schutzgesetze schützen Arbeitnehmer vor ungerechtfertigten Kündigungen oder Maßnahmen durch den Arbeitgeber.
Folgende Fragen stellen sich im Zusammenhang mit dem Kündigungsschutz:
Wie gehe ich gegen die Kündigung meines Arbeitsverhältnisses vor?
Gibt es in Berlin Tiergarten besondere Regelungen im Hinblick auf den Kündigungsschutz zu beachten?
Wer die Kündigung seines Arbeitsverhältnisses in der Hand hält, sollte nicht viel Zeit verstreichen lassen und sich umgehend Unterstützung vom Fachanwalt für Arbeitsrecht in Berlin Tiergarten einholen. Dieser ist tagtäglich mit der Begleitung von Kündigungsschutzverfahren beschäftigt und verfügt so über ein großes juristisches Know-how bei allen Fragen zum Kündigungsschutz.
Jeder dritte Arbeitnehmer erlebt an seinem Arbeitsplatz sexuelle Belästigung.
Der schmale Grad zwischen harmlosen Flirt und sexueller Belästigung ist für einige Chefs und Kollegen scheinbar nicht klar.
Was viele Arbeitnehmer nicht wissen: Sexuelle Belästigungen können neben einer strafrechtlichen Ahndung auch zur Kündigung führen!
Fußball-Sammelbilder, Pfand-Bons oder ein Brötchen: Ein Diebstahl am Arbeitsplatz von auch nur geringwertigen Gegenständen kann zur fristlosen Kündigung führen.
In welchen Fällen darf der Arbeitgeber den Arbeitnehmer auch beim Klauen von geringwertigen Dingen rausschmeißen?
Schwangere oder frischgebackene Mütter stehen im Rahmen ihrer Berufstätigkeit unter dem sog.
Mutterschutz.
So gelten für sie beispielsweise andere Arbeitszeiten während der Schwangerschaft und nach der Geburt, sie genießen einen besonderen Gesundheits- und Kündigungsschutz vor und nach der Geburt des Kindes und können besondere Leistungsansprüche gegenüber dem Arbeitgeber und der Krankenversicherung geltend machen.
Einen Kollegen schlecht machen, Lügen oder Gerüchte verbreiten, Beleidigungen aussprechen oder Informationen vorenthalten: Dies sind nur ein paar Beispiele, wie sich Mobbing am Arbeitsplatz zeigen kann.
Doch was können Betroffene gegen Mobbing am Arbeitsplatz tun?
Bei der Schwarzarbeit werden Auftraggeber und Auftragnehmer gleichermaßen bestraft.
Unternehmer, die Schwarzarbeit für einen anderen leistet, haben keinen Anspruch auf Entlohnung.
Auftraggeber einer Schwarzarbeit gehen im Hinblick auf Gewährleistungs- und Schadensersatzansprüchen leer aus.