Probleme im Mietrecht? Besser zum Fachanwalt in Überherrn
Nebenkostenabrechnung, Mietmängel, Eigenbedarf, Kautionsrückzahlung oder Renovierungspflichten- in einem Mietverhältnis gibt es viel Konfliktpotenzial zwischen Vermieter und Mieter.
Das Mietrecht regelt Rechte und Pflichten beider Parteien.
Folgende Fragen stellen sich im Zusammenhang mit dem Mietrecht:
Was ist eine Staffelmiete?
Was tun, wenn der Vermieter Mietmängel nicht beseitigt?
Gibt es in Überherrn besondere Regelungen im Hinblick auf das Mietrecht zu beachten?
Ob Sie als Mieter die Miete wegen Schimmel mindern wollen oder als Vermieter die Miete wegen Modernisierungsmaßnahmen erhöhen möchten: Ein Fachanwalt für Mietrecht in Überherrn ist kompetenter Berater und juristischer Experte bei allen Fragen des Mietrechts.
Rechtsbeiträge
zu Mietrecht Wohnungseigentumsrecht
Wohnungstür zu und ab in den Urlaub – das funktioniert für Mieter so einfach nicht.
Auch während einer Urlaubsreise hat der Mieter Pflichten aus seinem Mietverhältnis zu erfüllen.
Welche Pflichten sind das?
Müssen Strom und Wasser abgestellt werden?
Wann muss der Vermieter dem Mieter den Schlüssel für seine angemietete Wohnung übergeben?
Darf der Vermieter einen Zweitschlüssel behalten?
Darf der Mieter einfach das Türschloss wechseln?
Wer trägt die Kosten beim Schlüsselverlust?
Eigentümerbeschlüsse, Hausverwaltung, Instandhaltung und Nutzung – Wohnungseigentümer werden mit vielen Rechtsfragen konfrontiert.
Zudem bringt das neue Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetz zahlreiche Veränderungen für Wohnungseigentümer mit sich.
Ein immer währendes Streitthema unter Nachbarn: Darf man Nachbars Pflanzen, die über den Gartenzaun wachsen und unter Umständen noch das eigene Grundstück verschatten, einfach abschneiden?
Wie viel Überwuchs muss man dulden?
Und wer muss die Kosten für die Beseitigung der überwachsenden Pflanzen tragen?
Beim Thema Eigenbedarf kommt es immer wieder zum Konflikt zwischen Mieter und Vermieter.
Lebensgefährtin, Kinder, pflegebedürftige Oma, Au pair - Für wen darf Eigenbedarf angemeldet werden?
Und wann liegt eine unzumutbare Härte für den Mieter vor?