Probleme im Mietrecht? Besser zum Fachanwalt in Amberg
Nebenkostenabrechnung, Mietmängel, Eigenbedarf, Kautionsrückzahlung oder Renovierungspflichten- in einem Mietverhältnis gibt es viel Konfliktpotenzial zwischen Vermieter und Mieter.
Das Mietrecht regelt Rechte und Pflichten beider Parteien.
Folgende Fragen stellen sich im Zusammenhang mit dem Mietrecht:
Was ist eine Staffelmiete?
Was tun, wenn der Vermieter Mietmängel nicht beseitigt?
Gibt es in Amberg besondere Regelungen im Hinblick auf das Mietrecht zu beachten?
Ob Sie als Mieter die Miete wegen Schimmel mindern wollen oder als Vermieter die Miete wegen Modernisierungsmaßnahmen erhöhen möchten: Ein Fachanwalt für Mietrecht in Amberg ist kompetenter Berater und juristischer Experte bei allen Fragen des Mietrechts.
Rechtsbeiträge
zu Mietrecht Wohnungseigentumsrecht
Ob es der beruflich bedingte Ortswechsel oder die Trennung vom Partner ist: Mieter dürfen ihre Mietwohnung an andere Mitbewohner untervermieten.
Voraussetzung ist allerdings, dass der Vermieter der Untervermietung zu stimmt.
Anderenfalls kann dem Mieter die fristlose Kündigung seines Mietverhältnisses ins Haus flattern.
Aber auch der Vermieter muss aufpassen – unberechtigte Verweigerung einer Zustimmung zur Untermiete kann zu Schadensersatzforderungen der Mieter führen!
Ein immer währendes Streitthema unter Nachbarn: Darf man Nachbars Pflanzen, die über den Gartenzaun wachsen und unter Umständen noch das eigene Grundstück verschatten, einfach abschneiden?
Wie viel Überwuchs muss man dulden?
Und wer muss die Kosten für die Beseitigung der überwachsenden Pflanzen tragen?
Wenn Mieter die alljährliche Nebenkostenabrechnung erhalten, ist damit häufig eine Aufforderung eine saftige Nachzahlung zu leisten verbunden.
Das führt nicht selten zum Streit zwischen Mieter und Vermieter.
Hier einige Tipps, auf was Mieter bei der Nebenkostenabrechnung unbedingt achten sollten.
Vermietern steht ein Besichtigungsrecht ihrer Mietwohnung zu, wenn es dafür einen sachlichen Grund gibt.
Dies ist etwa der Fall, wenn der Vermieter berechtigte Sorgen um seine Mietsubstanz hat oder wenn er die Wohnung weitervermieten möchte.
Wie lange im Voraus er etwa seinen Besuch beim Mieter ankündigen muss, ob er Dritte mit in die Mietwohnung nehmen, lesen Sie hier.
Wird Wohnraum zu anderen Zwecken als zum Wohnen genutzt – etwa als Ferienwohnung oder Büro – stellt das in einigen Städten eine Zweckentfremdung dar, die genehmigungspflichtig ist.
In München hat jüngst das Amtsgericht einen Mieter wegen der Zweckentfremdung von Wohnraum zu einer Geldbuße von 6.000 Euro verurteilt.