Fragen zur Mietpreisbremse – Fachanwalt für Mietrecht in Frankfurt am Main antwortet
Extrem steigende Mieten sind für Menschen in Ballungsgebieten ein großes Problem. Aus diesem Grund führte der Gesetzgeber im Jahr 2015 die Mietpreisbremse ein. Die mit ihr zusammenhängenden rechtlichen Fragen sind oft sehr komplex und für Laien schwer beantwortbar.
Folgende Fragen stellen sich im Zusammenhang mit der Mietpreisbremse:
Was tun, wenn der Vermieter die Mietpreisbremse mit erhöhten Abstandzahlungen umgeht?
Wie kann man zuviel gezahlte Miete zurückverlangen?
Wann liegt eine umfassende Modernisierung einer Mietwohnung vor?
Gibt es in Frankfurt am Main besondere Regelungen im Hinblick auf die Mietpreisbremse zu beachten?
Ein Fachanwalt für Mietrecht in Frankfurt am Main ist für Mieter und Vermieter fachkundiger Ansprechpartner bei allen Fragen rund um die Mietpreisbremse. Eine Beratung lohnt sich!
Eine Mieterhöhung bringt immer viel Konfliktpotentiell zwischen Mieter und Vermieter mit sich.
Damit die Mieterhöhung vom Mieter nicht angreifbar ist, ist es für Vermieter besonders wichtig keine Fehler zu machen.
Doch auf was genau müssen Vermieter bei einer Mieterhöhung achten?
Wohnungseigentümerversammlungen, Eigentümerbeschlüsse, Hausverwaltung, Instandhaltung und Nutzung – Wohnungseigentümer werden mit vielen Rechtsfragen rund um ihre Immobilie konfrontiert.
Bei Modernisierungsmaßnahmen müssen Mieter sich nicht alles gefallen lassen.
So kann ein Mieter kann während eines bestehenden Mietverhältnisses vom Vermieter verlangen, dass dieser keine lärm-, erschütterungs- und staubintensiven Umbauarbeiten im Gebäude durchführt.
Insbesondere vor Weihnachten muss ein Mieter keine Modernisierungsmaßnahmen in seiner Wohnung dulden.
Türknallen, laute Musik, Geschrei oder der aufgedrehte Fernseher: Lärm und Krach in einem Miethaus haben ihre Grenzen.
Halten Mieter sich nicht an die Ruhezeiten, kann schnell ein Ordnungsgeld drohen.
Eine Markise auf dem Balkon oder der Terrasse bietet im Sommer Schutz vor der Sonne.
Doch haben Mieter einen Anspruch darauf, dass der Vermieter eine Markise anbringt?
Und muss eine wegen Bauarbeiten abmontierte Markise wieder angebracht werden?
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