Kündigung, Abfindung oder Kurzarbeit sind Themen des Kündigungsschutzes. Das Kündigungsschutzgesetz und zahlreiche weitere Schutzgesetze schützen Arbeitnehmer vor ungerechtfertigten Kündigungen oder Maßnahmen durch den Arbeitgeber.
Folgende Fragen stellen sich im Zusammenhang mit dem Kündigungsschutz:
Wie gehe ich gegen die Kündigung meines Arbeitsverhältnisses vor?
Gibt es in Karlsruhe Innenstadt besondere Regelungen im Hinblick auf den Kündigungsschutz zu beachten?
Wer die Kündigung seines Arbeitsverhältnisses in der Hand hält, sollte nicht viel Zeit verstreichen lassen und sich umgehend Unterstützung vom Fachanwalt für Arbeitsrecht in Karlsruhe Innenstadt einholen. Dieser ist tagtäglich mit der Begleitung von Kündigungsschutzverfahren beschäftigt und verfügt so über ein großes juristisches Know-how bei allen Fragen zum Kündigungsschutz.
Seit 2015 gilt in Deutschland das Mindestlohngesetz, welches Arbeitnehmern eine gesetzliche Lohnuntergrenze garantiert.
Ab dem 1.
Januar 2024 gilt ein Mindestlohn von 12,41 Euro pro Arbeitsstunde.
Weitere Erhöhungen des Mindestlohns sind geplant.
Zu spät zur Arbeit kommen, private Telefonate während der Arbeitszeit oder Kollegen beleidigen: Gründe für eine Abmahnung gibt es im Arbeitsalltag viele.
Doch wie sollten sich Arbeitnehmer verhalten, die eine Abmahnung vom Chef erhalten haben?
Und gibt es eine Frist um gegen die Abmahnung vorzugehen?
Schulabgänger, die eine Zusage für einen Ausbildungsplatz in ihrem gewünschten Beruf erhalten haben, sollten beim Abschluss des Ausbildungsvertrags mit dem zukünftigen Arbeitgeber ganz genau hinschauen.
Damit ein Ausbildungsvertrag auch wirksam ist, müssen einige formalen und inhaltlichen Anforderungen entsprochen werden.
Außerdem gibt es eine gesetzliche Mindestvergütung für alle Auszubildenden.
Ob es das Kopftuch der Lehrerin oder die Pause zum Beten während der Arbeitszeit ist, Religionsausübung am Arbeitsplatz ist immer wieder Anlass zum Streit zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber.
Hier gilt es im Einzelfall genau hinzuschauen, was während der Arbeitszeit erlaubt ist, und was nicht.
Bei der Schwarzarbeit werden Auftraggeber und Auftragnehmer gleichermaßen bestraft.
Unternehmer, die Schwarzarbeit für einen anderen leistet, haben keinen Anspruch auf Entlohnung.
Auftraggeber einer Schwarzarbeit gehen im Hinblick auf Gewährleistungs- und Schadensersatzansprüchen leer aus.