Kündigung Arbeitsvertrag – Kontaktieren Sie einen Fachanwalt für Arbeitsrecht Starnberg
Für Arbeitnehmer und Arbeitgeber ist die rechtliche Situation bei einer Kündigung des Arbeitsvertrages oft nicht einschätzbar. Schließlich müssen bei der Kündigung eines Arbeitsvertrages viele gesetzliche und vertragliche Voraussetzungen erfüllt sein, damit diese auch ihre Rechtwirksamkeit entfaltet.
Folgende Fragen stellen sich im Zusammenhang mit einer Kündigung des Arbeitsvertrages:
Muss vor der Kündigung des Arbeitsvertrages eine Abmahnung erfolgen?
Wie kann man gegen eine Kündigung des Arbeitsvertrages vorgehen?
Für wen gilt der besondere Kündigungsschutz?
Gibt es in Starnberg besondere Regelungen im Hinblick auf die Kündigung des Arbeitsvertrages zu beachten?
Ein Fachanwalt für Arbeitsrecht in Starnberg berät und vertritt Sie aufgrund seines Expertenwissens im Arbeitsrecht und seiner langen Berufspraxis sowohl außergerichtlich wie auch vor Gericht engagiert und durchsetzungsstark.
Einen Kollegen schlecht machen, Lügen oder Gerüchte verbreiten, Beleidigungen aussprechen oder Informationen vorenthalten: Dies sind nur ein paar Beispiele, wie sich Mobbing am Arbeitsplatz zeigen kann.
Doch was können Betroffene gegen Mobbing am Arbeitsplatz tun?
Schwangere oder frischgebackene Mütter stehen im Rahmen ihrer Berufstätigkeit unter dem sog.
Mutterschutz.
So gelten für sie beispielsweise andere Arbeitszeiten während der Schwangerschaft und nach der Geburt, sie genießen einen besonderen Gesundheits- und Kündigungsschutz vor und nach der Geburt des Kindes und können besondere Leistungsansprüche gegenüber dem Arbeitgeber und der Krankenversicherung geltend machen.
Arbeitnehmer verbringen einen Großteil ihres Tages an ihrem Arbeitsplatz.
Dabei entstehen immer wieder Fragen wie: Dürfen Arbeitnehmer an ihrem Arbeitsplatz Radio hören?
Muss der Chef ein Haustier im Büro dulden?
Darf ein Arbeitsplatz permanent mit Video überwacht werden?
Seit 2015 gilt in Deutschland das Mindestlohngesetz, welches Arbeitnehmern eine gesetzliche Lohnuntergrenze garantiert.
Ab dem 1.
Januar 2024 gilt ein Mindestlohn von 12,41 Euro pro Arbeitsstunde.
Weitere Erhöhungen des Mindestlohns sind geplant.
Schöne Bescherung - Der Arbeitgeber lehnt in diesem Jahr aufgrund der wirtschaftlich schlechten Lage die Zahlung von Weihnachtsgeld ab.
Was können Arbeitnehmer jetzt tun?
Wer hat einen Anspruch auf Weihnachtsgeld?
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