Fragen zum Arbeitszeugnis – Fachanwalt für Arbeitsrecht hilft weiter Hamburg
Sind Sie unsicher, ob Ihr Arbeitszeugnis versteckte negative Beurteilungen enthält? Haben Sie Zweifel, ob die Form des Arbeitszeugnisses eingehalten wurde? Für Laien sind Fehler in einem Arbeitszeugnis in der Regel nur schwer zu erkennen.
Folgende Fragen stellen sich im Zusammenhang mit dem Arbeitszeugnis:
Gibt es einen Anspruch auf ein Arbeitszeugnis?
Bis wann muss ein Arbeitgeber ein Arbeitszeugnis ausgestellt haben?
Wann kann ein Arbeitnehmer kein Arbeitszeugnis mehr verlangen?
Ist der Arbeitgeber an das erteilte Arbeitszeugnis gebunden?
Gibt es in Hamburg besondere Regelungen im Hinblick auf das Arbeitszeugnis zu beachten?
Ein Fachanwalt für Arbeitsrecht in Hamburg kennt sich mit allen formalen und inhaltlichen Anforderungen an ein Arbeitszeugnis bestens aus. Er ist der richtige Ansprechpartner bei allen Fragen zum Arbeitszeugnis, der Ihre Rechtsinteressen mit hoher Fachkunde und Engagement sowohl außergerichtlich, wie auch vor Gericht vertritt.
Seit 2015 gilt in Deutschland das Mindestlohngesetz, welches Arbeitnehmern eine gesetzliche Lohnuntergrenze garantiert.
Ab dem 1.
Januar 2024 gilt ein Mindestlohn von 12,41 Euro pro Arbeitsstunde.
Weitere Erhöhungen des Mindestlohns sind geplant.
Zu spät zur Arbeit kommen, private Telefonate während der Arbeitszeit oder Kollegen beleidigen: Gründe für eine Abmahnung gibt es im Arbeitsalltag viele.
Doch wie sollten sich Arbeitnehmer verhalten, die eine Abmahnung vom Chef erhalten haben?
Und gibt es eine Frist um gegen die Abmahnung vorzugehen?
Schulabgänger, die eine Zusage für einen Ausbildungsplatz in ihrem gewünschten Beruf erhalten haben, sollten beim Abschluss des Ausbildungsvertrags mit dem zukünftigen Arbeitgeber ganz genau hinschauen.
Damit ein Ausbildungsvertrag auch wirksam ist, müssen einige formalen und inhaltlichen Anforderungen entsprochen werden.
Außerdem gibt es eine gesetzliche Mindestvergütung für alle Auszubildenden.
Ob es das Kopftuch der Lehrerin oder die Pause zum Beten während der Arbeitszeit ist, Religionsausübung am Arbeitsplatz ist immer wieder Anlass zum Streit zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber.
Hier gilt es im Einzelfall genau hinzuschauen, was während der Arbeitszeit erlaubt ist, und was nicht.
Bei der Schwarzarbeit werden Auftraggeber und Auftragnehmer gleichermaßen bestraft.
Unternehmer, die Schwarzarbeit für einen anderen leistet, haben keinen Anspruch auf Entlohnung.
Auftraggeber einer Schwarzarbeit gehen im Hinblick auf Gewährleistungs- und Schadensersatzansprüchen leer aus.