Arbeitsschutz wird in Deutschland groß geschrieben. Rechtlich gesehen, ist das Thema ganz klar viel umfangreicher als die Einstellung der richtigen Schreibtischhöhe. Fragen von Arbeitgeber und Arbeitnehmer in diesem Bereich beantwortet ein Fachanwalt kompetent und rechtssicher. Mit Kanzleisitz in der Nähe von Duisburg Mitte, kann sich dieser auch schnell ein Bild von der Problematik vor Ort machen und geeignete Lösungen anbieten.
Pflichten des Arbeitgebers
Sicherheit und Gesundheit seiner Angestellten zu gewährleisten, das ist die Pflicht des Arbeitgebers. In großen Firmen werden die vom Gesetzgeber festgelegten Auflagen von eigenen Abteilungen umgesetzt. Mitarbeiter der Gewerbeaufsicht kontrollieren - meist unangemeldet - deren Einhaltung. Chefs von kleinen Firmen haben die gleichen Pflichten, dürfen diese nach Schulung bei der Berufsgenossenschaft aber in der Regel selbstständig umsetzen und eigenständig überwachen. Fragen Sie nach den für Ihren Betrieb geltenden Bestimmungen.
Rechtshilfe vom Fachanwalt
Belasten Sie die Auswirkungen einer Gewerbekontrolle – etwa die Schließung eines Lokals - oder suchen Sie nach Lösungen, um Auflagen rechtssicher umzusetzen? Oder sind Sie als Arbeitnehmer um Ihre Sicherheit oder Gesundheit am Arbeitsplatz besorgt? Kontaktieren Sie gleich hier einen Fachanwalt für Arbeitsrecht und lassen sich vor Ort in Duisburg Mitte kompetent beraten. Fachanwälte kennen die aktuelle Rechtslage sowie viele Urteile, die auch bei der Durchsetzung Ihrer Interessen hilfreich sein können.
Bei der Schwarzarbeit werden Auftraggeber und Auftragnehmer gleichermaßen bestraft.
Unternehmer, die Schwarzarbeit für einen anderen leistet, haben keinen Anspruch auf Entlohnung.
Auftraggeber einer Schwarzarbeit gehen im Hinblick auf Gewährleistungs- und Schadensersatzansprüchen leer aus.
Schwangere oder frischgebackene Mütter stehen im Rahmen ihrer Berufstätigkeit unter dem sog.
Mutterschutz.
So gelten für sie beispielsweise andere Arbeitszeiten während der Schwangerschaft und nach der Geburt, sie genießen einen besonderen Gesundheits- und Kündigungsschutz vor und nach der Geburt des Kindes und können besondere Leistungsansprüche gegenüber dem Arbeitgeber und der Krankenversicherung geltend machen.
Müssen sich Arbeitgeber beschimpfen oder übel nachreden lassen?
Nein, sagt das Gesetz: Arbeitnehmer, die ihren Arbeitgeber derart beleidigen, müssen mit einer Kündigung ihres Arbeitsverhältnisses rechnen - unter Umständen auch fristlos.
Erkrankt ein Arbeitnehmer über einen längeren Zeitraum und kann aus diesem Grund seinen Urlaub nicht wahrnehmen, stellt sich die Frage, was mit seinem Urlaubsanspruch geschieht.
Kann der Arbeitnehmer eine finanzielle Abgeltung vom Arbeitgeber verlangen?
Wird der Urlaub einfach angespart und mit ins nächste Jahr genommen?
Bei der Suche nach einem Job und auch im bestehenden Arbeitsverhältnis schauen Arbeitgeber in der Regel auch auf das äußere Erscheinungsbild des Arbeitnehmers.
Bei Tattoos und Piercings ist die Toleranz des Arbeitgebers oft zu Ende.
Sind Tattoos, Percings und Gelnägel im Job erlaubt?
Und wann kann der Arbeitgeber wegen eines Tattoos kündigen?