Bei Fachanwaltsuche finden Sie ausschließlich besonders qualifizierte und erfahrene Fachanwälte zum Thema Pfusch am Bau. Die Berechtigung zum Führen der Fachanwaltsbezeichnung "Fachanwalt für Baurecht Architektenrecht" haben diese von der für München Altstadt zuständigen Rechtsanwaltskammer verliehen bekommen. Dazu haben die angehenden Fachanwälte für Pfusch am Bau umfangreiche Kenntnisse in Theorie und Praxis erworben. Einerseits haben sie in den vergangenen drei Jahren eine bestimmte Anzahl an Fällen im Pfusch am Bau bearbeitet. Andererseits haben sie sich in einem Fachanwaltskurs umfassende theoretische Kenntnisse im Fachgebiet Baurecht Architektenrecht angeeignet und in einer Prüfung erfolgreich nachgewiesen. Fachanwälte für Baurecht Architektenrecht müssen sich übrigens nach ihrer Ernennung jährlich fortbilden. Sie dürfen auch nur in ingesamt drei Rechtsgebieten den Titel "Fachanwalt" erwerben.
In Deutschland werden Gastwirte durch das Gaststättengesetz in Verbindung mit entsprechenden landesrechtlichen Regelungen verpflichtet, eine Toilette für behinderte Menschen in ihren Räumlichkeiten einzubauen.
Das gilt aber nicht ausnahmslos!
Baustellen müssen mit einem sogenannten Bauzaun gesichert werden.
Fällt dieser Bauzaun aufgrund eines heftigen Windes um, können schnell große Schäden etwa an neben ihm parkenden Fahrzeugen entstehen.
Wer haftet in diesem Fall?
Im Grundbuch steht etwa wer Eigentümer eines Grundstücks ist, welche Schulden oder Dienstbarkeiten die Immobilie belasten.
Aus diesem Grund ist das Grundbuch kein öffentliches Register und so hat nur derjenige einen Anspruch Einsicht ins Grundbuch, der ein berechtigtes Interesse daran hat.
In einem Bürogebäude müssen die Fluchttüren in Fluchtrichtung, also nach außen, aufschlagen.
Dies stellte das Verwaltungsgericht Münster in einem aktuellen Urteil fest und untersagte einer Firma mit sofortiger Wirkung in dem betreffenden Bürokomplex Mitarbeiter zu beschäftigen.
Nicht selten werden in den letzten Jahren Immobilienkaufverträge nicht in einer notariellen Urkunde unter Anwesenheit beider Vertragsparteien, Käufer und Verkäufer, geschlossen.
Vielmehr finden zwei getrennte notariellen Terminen statt.
Zuerst sucht der Käufer den Notar auf und unterbreitet ein Angebot zum Vertragsschluss.
Kurze Zeit später nimmt der Verkäufer dieses Angebot anlässlich eines gesonderten Termins annehmen.