Kündigung, Abfindung oder Kurzarbeit sind Themen des Kündigungsschutzes. Das Kündigungsschutzgesetz und zahlreiche weitere Schutzgesetze schützen Arbeitnehmer vor ungerechtfertigten Kündigungen oder Maßnahmen durch den Arbeitgeber.
Folgende Fragen stellen sich im Zusammenhang mit dem Kündigungsschutz:
Wie gehe ich gegen die Kündigung meines Arbeitsverhältnisses vor?
Gibt es in Zwickau besondere Regelungen im Hinblick auf den Kündigungsschutz zu beachten?
Wer die Kündigung seines Arbeitsverhältnisses in der Hand hält, sollte nicht viel Zeit verstreichen lassen und sich umgehend Unterstützung vom Fachanwalt für Arbeitsrecht in Zwickau einholen. Dieser ist tagtäglich mit der Begleitung von Kündigungsschutzverfahren beschäftigt und verfügt so über ein großes juristisches Know-how bei allen Fragen zum Kündigungsschutz.
Bei der Schwarzarbeit werden Auftraggeber und Auftragnehmer gleichermaßen bestraft.
Unternehmer, die Schwarzarbeit für einen anderen leistet, haben keinen Anspruch auf Entlohnung.
Auftraggeber einer Schwarzarbeit gehen im Hinblick auf Gewährleistungs- und Schadensersatzansprüchen leer aus.
Schwangere oder frischgebackene Mütter stehen im Rahmen ihrer Berufstätigkeit unter dem sog.
Mutterschutz.
So gelten für sie beispielsweise andere Arbeitszeiten während der Schwangerschaft und nach der Geburt, sie genießen einen besonderen Gesundheits- und Kündigungsschutz vor und nach der Geburt des Kindes und können besondere Leistungsansprüche gegenüber dem Arbeitgeber und der Krankenversicherung geltend machen.
Müssen sich Arbeitgeber beschimpfen oder übel nachreden lassen?
Nein, sagt das Gesetz: Arbeitnehmer, die ihren Arbeitgeber derart beleidigen, müssen mit einer Kündigung ihres Arbeitsverhältnisses rechnen - unter Umständen auch fristlos.
Erkrankt ein Arbeitnehmer über einen längeren Zeitraum und kann aus diesem Grund seinen Urlaub nicht wahrnehmen, stellt sich die Frage, was mit seinem Urlaubsanspruch geschieht.
Kann der Arbeitnehmer eine finanzielle Abgeltung vom Arbeitgeber verlangen?
Wird der Urlaub einfach angespart und mit ins nächste Jahr genommen?
Bei der Suche nach einem Job und auch im bestehenden Arbeitsverhältnis schauen Arbeitgeber in der Regel auch auf das äußere Erscheinungsbild des Arbeitnehmers.
Bei Tattoos und Piercings ist die Toleranz des Arbeitgebers oft zu Ende.
Sind Tattoos, Percings und Gelnägel im Job erlaubt?
Und wann kann der Arbeitgeber wegen eines Tattoos kündigen?