Wenn der Vermieter seine vermietete Immobilie selbst nutzen möchte und dem Mieter eine Kündigung des Mietverhältnisses wegen Eigenbedarf ausspricht, kommt es nicht selten zum Konflikt.
Folgende Fragen stellen sich im Zusammenhang mit der Kündigung aus Eigenbedarf:
Muss der Vermieter den Eigenbedarf der Immobilie beweisen?
Kann der Vermieter auch für Familienangehörige eine Eigenbedarfskündigung aussprechen?
Ist eine Kündigung aus Eigenbedarf zulässig, wenn der Vermieter Wohnraum für Pflegepersonal benötigt?
Wie kann der Mieter gegen eine Kündigung aus Eigenbedarf vorgehen?
Muss der Vermieter dem Mieter eine Alternativwohnung anbieten?
Gibt es in Münster besondere Regelungen im Hinblick auf eine Kündigung aus Eigenbedarf zu beachten?
Bei der Kündigung eines Mietverhältnisses aus Eigenbedarf werden vom Vermieter häufig Fehler gemacht, die zur Unwirksamkeit der Kündigung führen. Ein Fachanwalt für Mietrecht in Münster berät sowohl Mieter wie auch Vermieter im Hinblick auf die Wirksamkeit der Eigenbedarfskündigung und kennt die nächsten Schritte, die rechtlich zu unternehmen sind.
Ob es der beruflich bedingte Ortswechsel oder die Trennung vom Partner ist: Mieter dürfen ihre Mietwohnung an andere Mitbewohner untervermieten.
Voraussetzung ist allerdings, dass der Vermieter der Untervermietung zu stimmt.
Anderenfalls kann dem Mieter die fristlose Kündigung seines Mietverhältnisses ins Haus flattern.
Aber auch der Vermieter muss aufpassen – unberechtigte Verweigerung einer Zustimmung zur Untermiete kann zu Schadensersatzforderungen der Mieter führen!
Wenn Mieter die alljährliche Nebenkostenabrechnung erhalten, ist damit häufig eine Aufforderung eine saftige Nachzahlung zu leisten verbunden.
Das führt nicht selten zum Streit zwischen Mieter und Vermieter.
Hier einige Tipps, auf was Mieter bei der Nebenkostenabrechnung unbedingt achten sollten.
Beim Thema Eigenbedarf kommt es immer wieder zum Konflikt zwischen Mieter und Vermieter.
Lebensgefährtin, Kinder, pflegebedürftige Oma, Au pair - Für wen darf Eigenbedarf angemeldet werden?
Und wann liegt eine unzumutbare Härte für den Mieter vor?
Fehlbuchungen oder Zahlungsschwierigkeiten – es gibt viele Gründe warum die Miete nicht pünktlich auf dem Konto des Vermieters verbucht wird.
Stellt sich heraus, dass der Mieter in Zahlungsschwierigkeiten ist, sollten Vermieter genau wissen, was es jetzt zu tun gilt.
Eigentümerbeschlüsse, Hausverwaltung, Instandhaltung und Nutzung – Wohnungseigentümer werden mit vielen Rechtsfragen konfrontiert.
Zudem bringt das neue Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetz zahlreiche Veränderungen für Wohnungseigentümer mit sich.