Wenn der Vermieter seine vermietete Immobilie selbst nutzen möchte und dem Mieter eine Kündigung des Mietverhältnisses wegen Eigenbedarf ausspricht, kommt es nicht selten zum Konflikt.
Folgende Fragen stellen sich im Zusammenhang mit der Kündigung aus Eigenbedarf:
Muss der Vermieter den Eigenbedarf der Immobilie beweisen?
Kann der Vermieter auch für Familienangehörige eine Eigenbedarfskündigung aussprechen?
Ist eine Kündigung aus Eigenbedarf zulässig, wenn der Vermieter Wohnraum für Pflegepersonal benötigt?
Wie kann der Mieter gegen eine Kündigung aus Eigenbedarf vorgehen?
Muss der Vermieter dem Mieter eine Alternativwohnung anbieten?
Gibt es in Münster besondere Regelungen im Hinblick auf eine Kündigung aus Eigenbedarf zu beachten?
Bei der Kündigung eines Mietverhältnisses aus Eigenbedarf werden vom Vermieter häufig Fehler gemacht, die zur Unwirksamkeit der Kündigung führen. Ein Fachanwalt für Mietrecht in Münster berät sowohl Mieter wie auch Vermieter im Hinblick auf die Wirksamkeit der Eigenbedarfskündigung und kennt die nächsten Schritte, die rechtlich zu unternehmen sind.
Wohnungstür zu und ab in den Urlaub – das funktioniert für Mieter so einfach nicht.
Auch während einer Urlaubsreise hat der Mieter Pflichten aus seinem Mietverhältnis zu erfüllen.
Welche Pflichten sind das?
Müssen Strom und Wasser abgestellt werden?
Wann muss der Vermieter dem Mieter den Schlüssel für seine angemietete Wohnung übergeben?
Darf der Vermieter einen Zweitschlüssel behalten?
Darf der Mieter einfach das Türschloss wechseln?
Wer trägt die Kosten beim Schlüsselverlust?
Eigentümerbeschlüsse, Hausverwaltung, Instandhaltung und Nutzung – Wohnungseigentümer werden mit vielen Rechtsfragen konfrontiert.
Zudem bringt das neue Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetz zahlreiche Veränderungen für Wohnungseigentümer mit sich.
Ein immer währendes Streitthema unter Nachbarn: Darf man Nachbars Pflanzen, die über den Gartenzaun wachsen und unter Umständen noch das eigene Grundstück verschatten, einfach abschneiden?
Wie viel Überwuchs muss man dulden?
Und wer muss die Kosten für die Beseitigung der überwachsenden Pflanzen tragen?
Beim Thema Eigenbedarf kommt es immer wieder zum Konflikt zwischen Mieter und Vermieter.
Lebensgefährtin, Kinder, pflegebedürftige Oma, Au pair - Für wen darf Eigenbedarf angemeldet werden?
Und wann liegt eine unzumutbare Härte für den Mieter vor?