Von der Krankenhausplanung bis hin zur Vergütungsabrechnung mit den Krankenkassen- das Krankenhausrecht beinhaltet alle rechtlichen Regelungen im Zusammenhang mit der Eröffnung und dem Betrieb eines Krankenhauses.
Folgende Fragen stellen sich im Zusammenhang mit dem Krankenhausrecht:
Was ist bei der Planung einer neuen Krankenhausabteilung zu beachten?
Wie geht man gegen zahlungssäumige Privatpatienten vor?
Ist ein Schlichtungsverfahren zwischen geschädigtem Patienten und Arzt zwingend?
Gibt es in München Isarvorstadt besondere Regelungen im Hinblick auf das Krankenhausrecht zu beachten?
Ein Fachanwalt für Medizinrecht in München Isarvorstadt berät Krankenhausträger, Krankenhauspersonal und Patienten bei allen Fragen rund um das komplexe Krankenhausrecht.
Rund 3.400 Behandlungsfehler verursachten Ärzte einer aktuellen Statistik zur Folge im vergangenen Jahr in Deutschland.
In vielen Fällen müssen letztlich Gerichte entscheiden, ob eine Arzthaftung in Frage kommt und wie hoch der Anspruch der betroffenen Patienten auf Schadensersatz ausfällt.
Impfungen sind wichtig, um Infektionskrankheiten wirksam zu vermeiden.
Ärzte klären ihre Patienten vor jeder Impfung auf mögliche Nebenwirkungen auf.
Nur in seltenen Fällen treten nach einer Impfung Schwierigkeiten auf.
Kommt es aber doch zu Komplikationen, kann das schwerwiegende Gesundheitsprobleme für den Patienten zur Folge haben.
Vor Operationen und Behandlungen müssen Patienten vom behandelnden Arzt über die Risiken des Eingriffs aufgeklärt werden.
Je nach Eingriff kann hier auch eine besondere Aufklärung notwendig sein.
Wird ein Patient nicht ordnungsgemäß über die Chancen und Risiken einer Behandlung im Krankenhaus aufgeklärt, kann das Auswirkungen auf den Vergütungsanspruch des Krankenhauses haben.
Für viele Patienten ist der Besuch beim Zahnarzt mit Angst verbunden.
Kommt es zu Komplikationen bei der Behandlung, oder wird der Patient nicht ausreichend über die Behandlung oder die damit verbundenen Therapiekosten aufgeklärt, muss der Zahnarzt unter Umständen für die fehlerhafte Behandlung haften.
Schwerstkranke Patienten können von ihrer Krankenkasse unter bestimmten Voraussetzungen die Kostenübernahme für eine Cannabis-Therapie verlangen – nach einem aktuellen Gerichtsurteil aber nur dann, wenn enn der behandelnde Arzt eine umfassende und im hohen Maße sorgfältige Einschätzung abgegeben hat.