Eine Insolvenz ist nicht nur eine wirtschaftlich existenzbedrohende Lage, sie geht auch an die Grenze der psychischen Belastbarkeit bei den Betroffenen. Es entsteht eine Vielzahl von Fragen rund um das Insolvenzrecht, die für die weitere Existenz einer Privatperson oder eines Unternehmens entscheidend sind, bei deren Beantwortung aber nur ein Insolvenzrechts-Experte helfen kann.
Folgende Fragen stellen sich im Zusammenhang mit dem Insolvenzrecht:
Wann liegt eine haftungsrechtlich relevante Überschuldung eines Unternehmens vor?
Gibt es in Horstmar besondere Regelungen im Hinblick auf das Insolvenzrecht zu beachten?
Ein Fachanwalt für Insolvenzrecht in Horstmar ist ein kompetenter Berater in allen Fragen zum Insolvenzrecht. Er kennt sich zudem auf den für die Insolvenz relevanten Gebieten des Steuerrechts, Strafrechts, Arbeitsrechts und Gesellschaftsrechts aus.
Beim Arbeitseinkommen gibt es für verschuldete Arbeitnehmer einen unpfändbaren Grundbetrag.
Was bedeutet Pfändungsschutz?
Wie hoch sind die Pfändungsfreigrenzen bei ihrem Arbeitseinkommen?
Eine aktuelle Untersuchung der Wirtschaftsberatung Crif Bürgel zeigt, dass die Vereinfachung der Verbraucherinsolvenz im Jahre 2014 kaum erfolgreich war.
Nur rund acht Prozent der überschuldeten Verbraucher gelang eine Restschuldenbefreiung nach drei Jahren Tilgung.
Das Bundesarbeitsgericht (Aktenzeichen 6 AZR 186/14) hat sich mit der wirksamen Anfechtung unentgeltlicher Leistungen im Insolvenzverfahren auseinandergesetzt.
Konkret ging es um die Anfechtung einer Schenkung durch Lohnzahlungen an eine von der Arbeit freigestellten Ehefrau.
Immer wieder kommt es durch herabfallende Äste zu Unfällen, bei denen Fußgänger oder Autofahrer zu Schaden kommen.
Steht der unfallverursachende Baum im öffentlichen Verkehrsraum, hat die Kommune die Pflicht zur Unfallvermeidung eine Baumkontrolle durchzuführen.
Doch wie oft muss die Baumkontrolle durch die Kommune durchgeführt werden?
Und wann haftet sie bei Unfällen aufgrund von herabfallenden Ästen und umgestürzten Bäumen?
Die gesetzliche Unfallversicherung springt ein, wenn ein Arbeitnehmer im Zusammenhang mit seiner beruflichen Tätigkeit einen Unfall erleidet.
Welche Tätigkeiten jedoch zum beruflichen Umfeld gehören, ist zwischen der gesetzlichen Unfallversicherung und dem Arbeitnehmer oft streitig.