Eine Insolvenz ist nicht nur eine wirtschaftlich existenzbedrohende Lage, sie geht auch an die Grenze der psychischen Belastbarkeit bei den Betroffenen. Es entsteht eine Vielzahl von Fragen rund um das Insolvenzrecht, die für die weitere Existenz einer Privatperson oder eines Unternehmens entscheidend sind, bei deren Beantwortung aber nur ein Insolvenzrechts-Experte helfen kann.
Folgende Fragen stellen sich im Zusammenhang mit dem Insolvenzrecht:
Wann liegt eine haftungsrechtlich relevante Überschuldung eines Unternehmens vor?
Gibt es in Münster Häger besondere Regelungen im Hinblick auf das Insolvenzrecht zu beachten?
Ein Fachanwalt für Insolvenzrecht in Münster Häger ist ein kompetenter Berater in allen Fragen zum Insolvenzrecht. Er kennt sich zudem auf den für die Insolvenz relevanten Gebieten des Steuerrechts, Strafrechts, Arbeitsrechts und Gesellschaftsrechts aus.
Beim Arbeitseinkommen gibt es für verschuldete Arbeitnehmer einen unpfändbaren Grundbetrag.
Was bedeutet Pfändungsschutz?
Wie hoch sind die Pfändungsfreigrenzen bei ihrem Arbeitseinkommen?
Eine aktuelle Untersuchung der Wirtschaftsberatung Crif Bürgel zeigt, dass die Vereinfachung der Verbraucherinsolvenz im Jahre 2014 kaum erfolgreich war.
Nur rund acht Prozent der überschuldeten Verbraucher gelang eine Restschuldenbefreiung nach drei Jahren Tilgung.
Das Bundesarbeitsgericht (Aktenzeichen 6 AZR 186/14) hat sich mit der wirksamen Anfechtung unentgeltlicher Leistungen im Insolvenzverfahren auseinandergesetzt.
Konkret ging es um die Anfechtung einer Schenkung durch Lohnzahlungen an eine von der Arbeit freigestellten Ehefrau.
Nicht nur in den Karnevalshochburgen Köln, Düsseldorf, Aachen und Mainz – überall im Land werden auch in diesem Jahr wieder Millionen von Jecken von Altweiber bis Aschermittwoch Karneval feiern.
Wissen Sie eigentlich, ob Autofahren im Kostüm erlaubt ist?
Oder ob der Rosenmontag ein arbeitsfreier Feiertag ist?
Und wie sieht es mit der Tradition aus, den Herren an Altweiber die Krawatte abzuschneiden – erlaubt oder nicht?
Für Unternehmen ist die Zusammenarbeit mit sogenannten "freien" Mitarbeitern lukrativ, denn sie sparen Sozialversicherungsabgaben und Lohnkosten.
Die Grenze zwischen freier Mitarbeit und abhängiger Beschäftigung mit Sozialversicherungspflicht ist aber nicht immer eindeutig zu bestimmen.