Bei Fachanwaltsuche finden Sie ausschließlich besonders qualifizierte und erfahrene Fachanwälte zum Thema Gemeinschaftseigentum. Die Berechtigung zum Führen der Fachanwaltsbezeichnung "Fachanwalt für Mietrecht Wohnungseigentumsrecht" haben diese von der für Karlsruhe zuständigen Rechtsanwaltskammer verliehen bekommen. Dazu haben die angehenden Fachanwälte für Gemeinschaftseigentum umfangreiche Kenntnisse in Theorie und Praxis erworben. Einerseits haben sie in den vergangenen drei Jahren eine bestimmte Anzahl an Fällen im Gemeinschaftseigentum bearbeitet. Andererseits haben sie sich in einem Fachanwaltskurs umfassende theoretische Kenntnisse im Fachgebiet Mietrecht Wohnungseigentumsrecht angeeignet und in einer Prüfung erfolgreich nachgewiesen. Fachanwälte für Mietrecht Wohnungseigentumsrecht müssen sich übrigens nach ihrer Ernennung jährlich fortbilden. Sie dürfen auch nur in ingesamt drei Rechtsgebieten den Titel "Fachanwalt" erwerben.
Bei Modernisierungsmaßnahmen müssen Mieter sich nicht alles gefallen lassen.
So kann ein Mieter kann während eines bestehenden Mietverhältnisses vom Vermieter verlangen, dass dieser keine lärm-, erschütterungs- und staubintensiven Umbauarbeiten im Gebäude durchführt.
Insbesondere vor Weihnachten muss ein Mieter keine Modernisierungsmaßnahmen in seiner Wohnung dulden.
Bei der formularmäßigen Übertragung von Schönheitsreparaturen in Mietverträgen ist Vorsicht geboten.
So entschied das Landgericht München I jüngst, dass Schönheitsreparaturen nicht von einer Fachfirma ausgeführt werden müssen.
Eigentümerbeschlüsse, Hausverwaltung, Instandhaltung und Nutzung – Wohnungseigentümer werden mit vielen Rechtsfragen konfrontiert.
Zudem bringt das neue Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetz zahlreiche Veränderungen für Wohnungseigentümer mit sich.
Die alljährliche Nebenkostenabrechnung und damit verbunden die Aufforderung hohe Nachzahlungen zu leisten, ist das Top-Streitthema zwischen Vermieter und Mieter.
Hier einige Tipps, auf was Mieter bei der Nebenkostenabrechnung unbedingt achten sollten.
Hunde, Mäuse, Vogelspinnen oder Hausschweine: Tierhaltung in der Mietwohnung ist immer wieder ein Konfliktherd zwischen Mieter und Vermieter.
So hat jüngst ein Gericht entschieden, dass die Haltung von einem Igel in einer Mietwohnung nicht von der Kleintierklausel gedeckt ist.