Sei es der Kündigungsgrund, die Kündigungsfrist oder der Zugang der Kündigung: Die Kündigung eines Arbeitsverhältnisses wirft auf Arbeitnehmer- und Arbeitgeberseite zahlreiche rechtliche Fragen auf.
Folgende Fragen stellen sich im Zusammenhang mit der Kündigung des Arbeitsverhältnisses:
Muss vor der Kündigung des Arbeitsverhältnisses eine Mediation durchgeführt werden?
Wer steht unter besonderem Kündigungsschutz im Arbeitsverhältnis?
Muss der Betriebsrat bei jeder Kündigung des Arbeitsverhältnisses gehört werden?
Dürfen Schwangere bei Massenentlassungen gekündigt werden?
Gibt es in Hamburg Bergedorf besondere Regelungen im Hinblick auf eine Kündigung des Arbeitsverhältnisses zu beachten?
Ein Fachanwalt für Arbeitsrecht in Hamburg Bergedorf beschäftigt sich tagtäglich mit Kündigung von Arbeitsverhältnissen und zwar aus Sicht der Arbeitnehmer und der Arbeitgeber. Er ist der kompetente Fachmann, der sowohl Arbeitnehmer- wie auch Arbeitgeberinteressen durchsetzen kann.
Jeder dritte Arbeitnehmer erlebt an seinem Arbeitsplatz sexuelle Belästigung.
Der schmale Grad zwischen harmlosen Flirt und sexueller Belästigung ist für einige Chefs und Kollegen scheinbar nicht klar.
Was viele Arbeitnehmer nicht wissen: Sexuelle Belästigungen können neben einer strafrechtlichen Ahndung auch zur Kündigung führen!
Fußball-Sammelbilder, Pfand-Bons oder ein Brötchen: Ein Diebstahl am Arbeitsplatz von auch nur geringwertigen Gegenständen kann zur fristlosen Kündigung führen.
In welchen Fällen darf der Arbeitgeber den Arbeitnehmer auch beim Klauen von geringwertigen Dingen rausschmeißen?
Schwangere oder frischgebackene Mütter stehen im Rahmen ihrer Berufstätigkeit unter dem sog.
Mutterschutz.
So gelten für sie beispielsweise andere Arbeitszeiten während der Schwangerschaft und nach der Geburt, sie genießen einen besonderen Gesundheits- und Kündigungsschutz vor und nach der Geburt des Kindes und können besondere Leistungsansprüche gegenüber dem Arbeitgeber und der Krankenversicherung geltend machen.
Einen Kollegen schlecht machen, Lügen oder Gerüchte verbreiten, Beleidigungen aussprechen oder Informationen vorenthalten: Dies sind nur ein paar Beispiele, wie sich Mobbing am Arbeitsplatz zeigen kann.
Doch was können Betroffene gegen Mobbing am Arbeitsplatz tun?
Bei der Schwarzarbeit werden Auftraggeber und Auftragnehmer gleichermaßen bestraft.
Unternehmer, die Schwarzarbeit für einen anderen leistet, haben keinen Anspruch auf Entlohnung.
Auftraggeber einer Schwarzarbeit gehen im Hinblick auf Gewährleistungs- und Schadensersatzansprüchen leer aus.