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Arbeitsunfähigkeit Nürnberg Weststadt

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Schleifweg 37
90409 Nürnberg

Arbeitsunfähigkeit Nürnberg Weststadt

Kein Arbeitnehmer ist vor Krankheiten gefeilt. Kommt es zu einer Arbeitsunfähigkeit haben Arbeitnehmer Rechte, aber auch Pflichten. Genauso wie Arbeitgeber.

Folgende Fragen stellen sich im Zusammenhang mit einer Arbeitsunfähigkeit:
  • Wann muss der Arbeitgeber von der Erkrankung informiert werden?
  • Wann ist ein Arztbesuch Pflicht?
  • Wie lange erhält man im Krankheitsfall eine Lohnfortzahlung?
  • Kann ein Arbeitnehmer während einer Krankheit gekündigt werden?
  • Gibt es in Nürnberg Weststadt besondere Regelungen im Hinblick auf die Arbeitsunfähigkeit zu beachten?
Bei allen Fragen rund um die Arbeitsunfähigkeit ist ein Fachanwalt für Arbeitsrecht in Nürnberg Weststadt der juristische Experte, der sowohl Arbeitnehmer wie auch Arbeitgeber kompetent berät und ihre Recht außergerichtlich und vor Gericht durchsetzt.


Rechtsbeiträge zu Arbeitsunfähigkeit
Arbeitsrecht , 06.01.2023 (Update 10.01.2025)
Schwangere oder frischgebackene Mütter stehen im Rahmen ihrer Berufstätigkeit unter dem sog. Mutterschutz. So gelten für sie beispielsweise andere Arbeitszeiten während der Schwangerschaft und nach der Geburt, sie genießen einen besonderen Gesundheits- und Kündigungsschutz vor und nach der Geburt des Kindes und können besondere Leistungsansprüche gegenüber dem Arbeitgeber und der Krankenversicherung geltend machen.
4.4 / 5 (19 Bewertungen)
Arbeitsrecht , 03.03.2018 (Update 02.01.2025)
Seit 2015 gilt in Deutschland das Mindestlohngesetz, welches Arbeitnehmern eine gesetzliche Lohnuntergrenze garantiert. Seit dem 1. Januar 2025 gilt ein Mindestlohn von 12,82 Euro pro Arbeitsstunde. Weitere Erhöhungen des Mindestlohns sind geplant.
4.0 / 5 (43 Bewertungen)
Arbeitsrecht , 07.12.2018 (Update 20.12.2024)
Bei Weihnachtsfeiern im Unternehmen lässt der Arbeitgeber seinen Mitarbeitern oft auch Geschenke zu kommen. Haben nicht anwesende Arbeitnehmer auch einen Anspruch auf das Geschenk und sind die Geschenke lohnsteuerpflichtig?
3.8 / 5 (37 Bewertungen)
Arbeitsrecht , 17.03.2016 (Update 25.11.2024)
Müssen sich Arbeitgeber beschimpfen oder übel nachreden lassen? Nein, sagen die Gerichte: Arbeitnehmer, die ihren Arbeitgeber oder Kollegen derart beleidigen, müssen mit einer Kündigung ihres Arbeitsverhältnisses rechnen - unter Umständen sogar fristlos.
4.4 / 5 (35 Bewertungen)
Arbeitsrecht , 09.12.2022 (Update 20.11.2024)
Schöne Bescherung - Der Arbeitgeber lehnt in diesem Jahr aufgrund der wirtschaftlich schlechten Lage die Zahlung von Weihnachtsgeld ab. Was können Arbeitnehmer jetzt tun? Wer hat einen Anspruch auf Weihnachtsgeld?
4.0 / 5 (24 Bewertungen)