Überstunden, Mindestlohn, Sonderzahlungen, Abmahnung und Kündigung - das Arbeitsleben hat viele Facetten und es gelten hier ebenso viele gesetzliche Regelungen.
Folgende Fragen stellen sich im Zusammenhang mit dem Arbeitsrecht:
War das Auswahlverfahren bei meiner Bewerbung zulässig?
Wie viele Überstunden kann mein Chef von mir verlangen?
Was ist eine Änderungskündigung?
Wie gehe ich gegen eine Abmahnung vor?
Gibt es in Hamburg Steilshoop besondere Regelungen im Hinblick auf das Arbeitsrecht zu beachten?
Ob Sie mit der Höhe einer Abfindung nicht einverstanden sind, oder sich von ihren Kollegen gemobbt fühlen: Ein Fachanwalt für Arbeitsrecht in Hamburg Steilshoop ist kompetenter Berater und juristischer Experte bei allen Fragen des Arbeitsrechts.
Eltern haben in Deutschland nach der Geburt ihres Kindes die Möglichkeit drei Jahre Elternzeit im Job zu nehmen.
Wie muss der Antrag auf Elternzeit gestellt werden?
Gibt es eine Frist?
Und darf der Arbeitgeber den gesetzlichen Urlaubsanspruch aus der Elternzeit kürzen?
Müssen sich Arbeitgeber beschimpfen oder übel nachreden lassen?
Nein, sagen die Gerichte: Arbeitnehmer, die ihren Arbeitgeber oder Kollegen derart beleidigen, müssen mit einer Kündigung ihres Arbeitsverhältnisses rechnen - unter Umständen sogar fristlos.
Am Ende eines jeden Arbeitsverhältnisses steht in der Regel das Arbeitszeugnis.
Hier gilt es für Arbeitnehmer genauer hinzuschauen, denn Formfehler oder verschlüsselte negative Formulierungen vom Arbeitgeber können das Aus bei der nächsten Bewerbung bedeuten.
Arbeitnehmer verbringen einen Großteil ihres Tages an ihrem Arbeitsplatz.
Dabei entstehen immer wieder Fragen wie: Dürfen Arbeitnehmer an ihrem Arbeitsplatz Radio hören?
Muss der Chef ein Haustier im Büro dulden?
Darf ein Arbeitsplatz permanent mit Video überwacht werden?
Arbeitnehmer haben nach dem Bundesurlaubsgesetz einen Anspruch auf mindestens 24 Werktage Urlaub im Jahr.
Wurden im Arbeitsvertrag noch mehr Urlaubstage zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer vereinbart, erhöht sich der Urlaubsanspruch des Arbeitnehmers entsprechend.
Gibt es Gründe, warum der Chef den Erholungsurlaub kürzen oder verweigern darf?