Überstunden, Mindestlohn, Sonderzahlungen, Abmahnung und Kündigung - das Arbeitsleben hat viele Facetten und es gelten hier ebenso viele gesetzliche Regelungen.
Folgende Fragen stellen sich im Zusammenhang mit dem Arbeitsrecht:
War das Auswahlverfahren bei meiner Bewerbung zulässig?
Wie viele Überstunden kann mein Chef von mir verlangen?
Was ist eine Änderungskündigung?
Wie gehe ich gegen eine Abmahnung vor?
Gibt es in Bräunlingen besondere Regelungen im Hinblick auf das Arbeitsrecht zu beachten?
Ob Sie mit der Höhe einer Abfindung nicht einverstanden sind, oder sich von ihren Kollegen gemobbt fühlen: Ein Fachanwalt für Arbeitsrecht in Bräunlingen ist kompetenter Berater und juristischer Experte bei allen Fragen des Arbeitsrechts.
Zu spät zur Arbeit kommen, private Telefonate während der Arbeitszeit oder Kollegen beleidigen: Gründe für eine Abmahnung gibt es im Arbeitsalltag viele.
Doch wie sollten sich Arbeitnehmer verhalten, die eine Abmahnung vom Chef erhalten haben?
Und gibt es eine Frist um gegen die Abmahnung vorzugehen?
Schulabgänger, die eine Zusage für einen Ausbildungsplatz in ihrem gewünschten Beruf erhalten haben, sollten beim Abschluss des Ausbildungsvertrags mit dem zukünftigen Arbeitgeber ganz genau hinschauen.
Damit ein Ausbildungsvertrag auch wirksam ist, müssen einige formalen und inhaltlichen Anforderungen entsprochen werden.
Außerdem gibt es eine gesetzliche Mindestvergütung für alle Auszubildenden.
Seit 2015 gilt in Deutschland das Mindestlohngesetz, welches Arbeitnehmern eine gesetzliche Lohnuntergrenze garantiert.
Ab dem 1.
Januar 2024 gilt ein Mindestlohn von 12,41 Euro pro Arbeitsstunde.
Weitere Erhöhungen des Mindestlohns sind geplant.
Ob es das Kopftuch der Lehrerin oder die Pause zum Beten während der Arbeitszeit ist, Religionsausübung am Arbeitsplatz ist immer wieder Anlass zum Streit zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber.
Hier gilt es im Einzelfall genau hinzuschauen, was während der Arbeitszeit erlaubt ist, und was nicht.
Bei der Schwarzarbeit werden Auftraggeber und Auftragnehmer gleichermaßen bestraft.
Unternehmer, die Schwarzarbeit für einen anderen leistet, haben keinen Anspruch auf Entlohnung.
Auftraggeber einer Schwarzarbeit gehen im Hinblick auf Gewährleistungs- und Schadensersatzansprüchen leer aus.
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