Missachtung des Rauchverbots am Arbeitsplatz, wiederholtes zu spät zur Arbeit kommen, sexuelle Belästigung von Kollegen, unerlaubtes Surfen im Internet oder die Beleidigung des Arbeitgebers – es gibt viele Gründe im Arbeitsrecht, bei denen der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer die gelbe Karte zeigt und eine Abmahnung ausspricht.
Folgende Fragen stellen sich im Zusammenhang mit dem Arbeitsrecht:
Muss eine Abmahnung schriftlich erfolgen?
Muss vor einer Abmahnung ein Gespräch zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer über den Abmahnungsgrund stattgefunden haben?
Welche Abmahnungsgründe sind unzulässig?
Wie kann ein Arbeitnehmer gegen eine Abmahnung vorgehen?
Gibt es in Stuttgart besondere Regelungen im Hinblick auf die Abmahnung im Arbeitsrecht zu beachten?
Das Arbeitsverhältnis befindet sich auf dünnem Eis sobald ein Arbeitgeber gegenüber dem Arbeitnehmer eine Abmahnung ausspricht, den der nächste Schritt ist die Kündigung. Ein Fachanwalt für Arbeitsrecht in Stuttgart kennt sich aufgrund seiner jahrelangen Erfahrung und fachlichen Expertise mit allen Fragen rund um die Abmahnung im Arbeitsrecht aus, sowohl aus arbeitnehmer- wie auch aus Arbeitgebersicht.
Müssen sich Arbeitgeber beschimpfen oder übel nachreden lassen?
Nein, sagen die Gerichte: Arbeitnehmer, die ihren Arbeitgeber oder Kollegen derart beleidigen, müssen mit einer Kündigung ihres Arbeitsverhältnisses rechnen - unter Umständen sogar fristlos.
Am Ende eines jeden Arbeitsverhältnisses steht in der Regel das Arbeitszeugnis.
Hier gilt es für Arbeitnehmer genauer hinzuschauen, denn Formfehler oder verschlüsselte negative Formulierungen vom Arbeitgeber können das Aus bei der nächsten Bewerbung bedeuten.
Arbeitnehmer verbringen einen Großteil ihres Tages an ihrem Arbeitsplatz.
Dabei entstehen immer wieder Fragen wie: Dürfen Arbeitnehmer an ihrem Arbeitsplatz Radio hören?
Muss der Chef ein Haustier im Büro dulden?
Darf ein Arbeitsplatz permanent mit Video überwacht werden?
Arbeitnehmer haben nach dem Bundesurlaubsgesetz einen Anspruch auf mindestens 24 Werktage Urlaub im Jahr.
Wurden im Arbeitsvertrag noch mehr Urlaubstage zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer vereinbart, erhöht sich der Urlaubsanspruch des Arbeitnehmers entsprechend.
Gibt es Gründe, warum der Chef den Erholungsurlaub kürzen oder verweigern darf?
Seit 2015 gilt in Deutschland das Mindestlohngesetz, welches Arbeitnehmern eine gesetzliche Lohnuntergrenze garantiert.
Ab dem 1.
Januar 2024 soll der Mindestlohn auf 12,41 Euro pro Arbeitsstunde angehoben worden.