Abfindungen sind ein Weg, lange Gerichtsprozesse abzukürzen und Kosten kalkulierbarer zu machen. Denn durch komplexe Gesetze und viele Urteile ist in den seltensten Fällen vorhersehbar, wie und wann ein Prozess vor dem Arbeitsgericht tatsächlich endet. Das Aushandeln einer akzeptablen Abfindung scheint für die Beteiligten eine gleichermaßen sinnvolle Alternative zu sein. Fachanwälte mit Spezialisierung auf Abfindung in oder bei Rottweil vertreten entweder Arbeitnehmer oder Arbeitgeber bei der Durchsetzung ihrer Interessen. Ein Beispiel, wie Abfindungen üblicherweise in der Praxis ausgehandelt werden, lesen Sie hier.
Abfindung aus rechtlicher Sicht
Eine Abfindung ist eine freiwillige Leistung des Arbeitgebers. In der Praxis kommt sie dennoch recht häufig vor. Die Prozesse, die sich nach der Kündigung des Arbeitnehmers anschließen, sind heutzutage meist zu komplex, langwierig - dadurch kostenintensiv - und sind deshalb nur in Ausnahmefällen wirklich zielführend.
Abfindung erfolgt durch Vergleich
Normalerweise führt der Arbeitnehmer ein Scheinverfahren auf Wiedereinstellung. Das bedeutet, nach Erhalt der Kündigung setzt er sich mit Hilfe eines Anwalts scheinbar für seine Wiedereinstellung ein. Dies dient eigentlich nur dem Zweck, eine Abfindung zu erhalten. Der Arbeitgeber auf der anderen Seite kennt solche Schachzüge und trägt die scheinbare Auseinandersetzung mit. Ähnlich zur Kündigungsschutzklage treffen sich Arbeitnehmer und Arbeitgeber ebenfalls vor dem Arbeitsgericht. Allerdings endet der Prozess nicht mit einem Gewinner und einem Verlierer, sondern mit einem Vergleich: Der Arbeitnehmer verzichtet auf die Arbeitsstelle, der Arbeitgeber zahlt hierfür eine Abfindung in Höhe "x".
Fehler des Arbeitnehmers
Sollte der klagende Arbeitnehmer bereits in dieser Zeit für eine neue Firma tätig sein, ist die Argumentation auf Wiedereinstellung natürlich entsprechend dürftig. Erhält der Arbeitnehmer dennoch eine Abfindung, fällt diese in aller Regel geringer aus.
Vertraulichkeit vor Ort in Rottweil
Schnelle und rechtssichere Aussagen über die bestmögliche Lösung im vorliegenden Fall kann ein Fachanwalt mit Einblick in die relevanten Unterlagen bieten. Zeugen und ungewollte Informationsweitergabe werden am besten vermieden, wenn Sie einen Fachanwalt mit einem Kanzleisitz in oder bei Rottweil beauftragen. Prozesse vor dem Arbeitsgericht werden in erster Instanz in der Regel am Ort geführt - ein Fachanwalt in der Nähe ist hierfür, genauso wie für außergerichtliche Vergleichsgespräche, schnell zur Stelle. Denn Abfindungen werden natürlich nicht nur vor Gericht, sondern auch im Konferenzzimmer ausgehandelt. Mehr dazu, welches Verfahren für Sie die meisten Chancen auf Erfolg bietet, erfahren Sie bei dem von Ihnen kontaktieren Fachanwalt.
Jeder dritte Arbeitnehmer erlebt an seinem Arbeitsplatz sexuelle Belästigung.
Der schmale Grad zwischen harmlosen Flirt und sexueller Belästigung ist für einige Chefs und Kollegen scheinbar nicht klar.
Was viele Arbeitnehmer nicht wissen: Sexuelle Belästigungen können neben einer strafrechtlichen Ahndung auch zur Kündigung führen!
Fußball-Sammelbilder, Pfand-Bons oder ein Brötchen: Ein Diebstahl am Arbeitsplatz von auch nur geringwertigen Gegenständen kann zur fristlosen Kündigung führen.
In welchen Fällen darf der Arbeitgeber den Arbeitnehmer auch beim Klauen von geringwertigen Dingen rausschmeißen?
Schwangere oder frischgebackene Mütter stehen im Rahmen ihrer Berufstätigkeit unter dem sog.
Mutterschutz.
So gelten für sie beispielsweise andere Arbeitszeiten während der Schwangerschaft und nach der Geburt, sie genießen einen besonderen Gesundheits- und Kündigungsschutz vor und nach der Geburt des Kindes und können besondere Leistungsansprüche gegenüber dem Arbeitgeber und der Krankenversicherung geltend machen.
Einen Kollegen schlecht machen, Lügen oder Gerüchte verbreiten, Beleidigungen aussprechen oder Informationen vorenthalten: Dies sind nur ein paar Beispiele, wie sich Mobbing am Arbeitsplatz zeigen kann.
Doch was können Betroffene gegen Mobbing am Arbeitsplatz tun?
Bei der Schwarzarbeit werden Auftraggeber und Auftragnehmer gleichermaßen bestraft.
Unternehmer, die Schwarzarbeit für einen anderen leistet, haben keinen Anspruch auf Entlohnung.
Auftraggeber einer Schwarzarbeit gehen im Hinblick auf Gewährleistungs- und Schadensersatzansprüchen leer aus.