Fachanwalt für Verkehrsrecht München hilft beim Verkehrsunfall!
Rund 2,6 Millionen Verkehrsunfälle ereignen sich jährlich in Deutschland. Nach dem Unfall-Schock kommt dann die Abwicklung des Verkehrsunfalls. Hier gibt es eine Menge juristischer Fallstricke gegenüber Versicherungen und Behörden zu beachten.
Folgende Fragen stellen sich im Zusammenhang mit einem Verkehrsunfall:
Muss man bei einem Verkehrsunfall immer die Polizei verständigen?
Wann hat man nach einem Verkehrsunfall einen Anspruch auf einen Mietwagen?
Gibt es in München besondere Regelungen im Hinblick auf einen Verkehrsunfall zu beachten?
Ein Fachanwalt für Verkehrsrecht in München beschäftigt sich tagtäglich mit der Abwicklung von Verkehrsunfällen. Er kennt die aktuelle Rechtslage und weiß aufgrund seiner Berufserfahrung wie er gegenüber Versicherungen und Behörden auftreten muss. Zögern Sie nach einem Verkehrsunfall nicht lange und nehmen Sie Kontakt zu einem Fachanwalt für Verkehrsrecht auf.
Ob Mountainbike, Rennrad oder Citybike - Fahrradfahren erfreut sich großer Beliebtheit.
Helmpflicht, Alkoholkonsum oder die Haftung bei Fahrradunfällen sind dabei nur ein paar Beispiele für die rechtlichen Aspekte beim Radfahren.
Im Herbst werden Autofahrer wieder vielerorts frühmorgens von Nebel und schlechter Sicht behindert.
Hier gilt es die Fahrweise an die Wetterlage anzupassen und die Vorschriften der Straßenverkehrsordnung zu achten, ansonsten drohen empfindliche Bußgelder!
Soch wie verhalten sich Autofahrer bei Nebel und schlechter Sicht richtig?
In der morgendlichen und abendlichen Dämmerung besteht gerade in den kürzer werdenden Tagen eine erhöhte Gefahr durch Wildwechsel.
Die Tiere springen aus dem Nichts auf die Fahrbahn und ein Zusammenstoß ist unvermeidlich – jetzt gilt es für den Autofahrer richtig zu handeln!
Nach einer Unfallflucht kann dem flüchtigen Autofahrer die Fahrerlaubnis entzogen werden.
Dies ist aber nicht zwingend der Fall, wie folgende Gerichtsentscheidungen zeigen.
Die Fahrtenbuchauflage wird von Autofahrern gefürchtet, denn sie ist mit einem erheblichen Aufwand verbunden.
Doch wann darf die Behörde ein Fahrtenbuch anordnen?
Kann die Anordnung eines Fahrtenbuchs schon nach einem erstmaligen Verkehrsverstoß erfolgen?
Und wie ist ein Fahrtenbuch zu führen?
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