Fachanwalt für Verkehrsrecht Düsseldorf hilft beim Verkehrsunfall!
Rund 2,6 Millionen Verkehrsunfälle ereignen sich jährlich in Deutschland. Nach dem Unfall-Schock kommt dann die Abwicklung des Verkehrsunfalls. Hier gibt es eine Menge juristischer Fallstricke gegenüber Versicherungen und Behörden zu beachten.
Folgende Fragen stellen sich im Zusammenhang mit einem Verkehrsunfall:
Muss man bei einem Verkehrsunfall immer die Polizei verständigen?
Wann hat man nach einem Verkehrsunfall einen Anspruch auf einen Mietwagen?
Gibt es in Düsseldorf besondere Regelungen im Hinblick auf einen Verkehrsunfall zu beachten?
Ein Fachanwalt für Verkehrsrecht in Düsseldorf beschäftigt sich tagtäglich mit der Abwicklung von Verkehrsunfällen. Er kennt die aktuelle Rechtslage und weiß aufgrund seiner Berufserfahrung wie er gegenüber Versicherungen und Behörden auftreten muss. Zögern Sie nach einem Verkehrsunfall nicht lange und nehmen Sie Kontakt zu einem Fachanwalt für Verkehrsrecht auf.
Ob Mountainbike, Rennrad oder Citybike - Fahrradfahren erfreut sich großer Beliebtheit.
Helmpflicht, Alkoholkonsum oder die Haftung bei Fahrradunfällen sind dabei nur ein paar Beispiele für die rechtlichen Aspekte beim Radfahren.
Nach dem Winter klaffen wieder vermehrt Schlaglöcher auf den Straßen auf.
Werden sie vom Auto-, Motorrad- oder Fahrraffahrern zu spät erkannt, können sie starke Schäden am Fahrzeug anrichten.
Bleibt der Fahrzeugführer auf seinem Schaden sitzen?
Oder haftet die Kommune für den Schlagloch-Schaden?
E-Scooter sind mittlerweile ein fester Bestandteil im Straßenverkehr.
Genauso wie Fahrradfahrer oder Fußgänger müssen auch E-Scooter-Fahrer sich an Regeln im Straßenverkehr halten.
Wo darf man mit einem E-Scooter fahren?
Und was müssen Fahrer des elektronischen Tretrollers im Straßenverkehr beachten?
Lackkratzer, abgebrochene Scheibenwischer oder oder ein Auffahrunfall am Ende der Waschstrasse - In Auto-Waschanlagen kommt es immer wieder zu Beschädigung an Fahrzeugen und damit auch zur Frage, wer für die Schäden am Fahrzeug haften muss.
Die Fahrtenbuchauflage wird von Autofahrern gefürchtet, denn sie ist mit einem erheblichen Aufwand verbunden.
Nach einer aktuellen Entscheidung des Verwaltungsgerichts Hamburg kann ein Fahrtenbuch nicht ohne den Betroffenen über seinen Verkehrsverstoß informiert zu haben, angeordnet werden.