Im Sozialrecht sehen sich Bürger meist mit der falschen Entscheidung seitens einer Behörde konfrontiert.
Konkrete Hilfe im Sozialrecht
Sind Ihnen Leistungen aus der Sozialversicherung gekürzt worden oder erhalten Sie diese erst gar nicht?
Wurden Ihnen Leistungen zwar bewilligt, aber nicht überwiesen?
Ist Ihr Antrag auf Frührente abgelehnt oder die Meldung einer Berufskrankheit nicht berücksichtigt worden?
Haben Sie Opferentschädigung beantragt, die Ihnen nicht zugesprochen werden soll?
Das sind ganz typische Fälle, die Sie einem Fachanwalt für Sozialrecht vorlegen sollten. Konkrete, schnelle und fachliche Top-Beratung können Sie genauso erwarten, wie Hilfe bei der Erstattung der anwaltlichen Beratungsleistung.
Fachanwalt in Hohenwart
Legen Sie Ihren Schriftverkehr mit dem Amt möglichst schnell bei einer Fachanwaltskanzlei in Hohenwart vor. Nutzen Sie die Vorteile des persönlichen Gesprächs. Profitieren Sie von der Möglichkeit, kurzfristig einen gemeinsamen Termin mit der entsprechenden öffentlich-rechtlichen Stelle zur Klärung des Sachverhalts vereinbaren zu können.
Erleidet ein Arbeitnehmer einen Unfall im beruflichen Umfeld muss die gesetzliche Unfallversicherung für die Unfallfolgen aufkommen.
Aber muss die gesetzliche Unfallversicherung auch bei einem Skiunfall im Rahmen eines Firmenevents bezahlen?
Kommt drauf an, entscheiden die Gerichte.
Ob bei Pflegekräften oder Ärzten: Gerade im medizinischen Bereich werden viele sog.
"freie" Mitarbeiter beschäftigt, um Sozialversicherungsabgaben und Lohnsteuer zu vermeiden.
Ob ein Beschäftigungsverhältnis der Sozialversicherungspflicht unterliegt, entscheiden die Gerichte anhand von wenigen Kriterien.
Rund 20.000 Erkrankungen von Arbeitnehmern wurden im letzten Jahr von der gesetzlichen Unfallversicherung als Berufskrankheit anerkannt.
In vielen Fällen mussten letztlich die Gerichte entscheiden, ob die Erkrankung des Arbeitnehmers ihren Ursprung im Arbeitsumfeld hatte.
Hier finden Sie eine umfassende Sammlung von Gerichtsentscheidungen zu Berufskrankheiten.
Die gesetzliche Unfallversicherung springt ein, wenn ein Arbeitnehmer im Zusammenhang mit seiner beruflichen Tätigkeit einen Unfall erleidet.
Welche Tätigkeiten jedoch zum beruflichen Umfeld gehören, ist zwischen der gesetzlichen Unfallversicherung und dem Arbeitnehmer oft streitig.
Für Unternehmen ist die Zusammenarbeit mit sogenannten "freien" Mitarbeitern lukrativ, denn sie sparen Sozialversicherungsabgaben und Lohnkosten.
Die Grenze zwischen freier Mitarbeit und abhängiger Beschäftigung mit Sozialversicherungspflicht ist aber nicht immer eindeutig zu bestimmen.