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Multimodaler Transport Hamburg

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Multimodaler Transport Hamburg

Bei Fachanwaltsuche finden Sie ausschließlich besonders qualifizierte und erfahrene Fachanwälte zum Thema Multimodaler Transport. Die Berechtigung zum Führen der Fachanwaltsbezeichnung "Fachanwalt für Transportrecht Speditionsrecht" haben diese von der für Hamburg zuständigen Rechtsanwaltskammer verliehen bekommen. Dazu haben die angehenden Fachanwälte für Multimodaler Transport umfangreiche Kenntnisse in Theorie und Praxis erworben. Einerseits haben sie in den vergangenen drei Jahren eine bestimmte Anzahl an Fällen im Multimodaler Transport bearbeitet. Andererseits haben sie sich in einem Fachanwaltskurs umfassende theoretische Kenntnisse im Fachgebiet Transportrecht Speditionsrecht angeeignet und in einer Prüfung erfolgreich nachgewiesen. Fachanwälte für Transportrecht Speditionsrecht müssen sich übrigens nach ihrer Ernennung jährlich fortbilden. Sie dürfen auch nur in ingesamt drei Rechtsgebieten den Titel "Fachanwalt" erwerben.


Rechtsbeiträge zu Multimodaler Transport
Wer eine Pauschalreise bucht, muss bereits beim Abschluss des Reisevertrags eine Anzahlung des Reisespreises leisten. Der Bundesgerichtshof hat aktuell entschieden, das eine Anzahlung von 40 Prozent des Reisepreises unzulässig ist.
3.0 / 5 (6 Bewertungen)
Wer mit dem Autoreisezug in den Urlaub fährt muss Verspätungen hinnehmen, ohne dass man dafür den Reisepreis mindern oder Schadensersatz für vertane Urlaubszeit verlangen kann. Nach einem aktuellen Urteil des Amtsgerichts München ist nämlich bei einer Beförderung mit einem Autoreisezug kein Reiserecht anwendbar.
3.25 / 5 (4 Bewertungen)
In Zeiten der weltweiten Terrorgefahren sind insbesondere die Kontrollen an den Flughäfen im In- und Ausland erheblich verschärft worden. Fluggäste müssen in den Hauptreisezeiten mit oft mehrstündigen Verzögerungen aufgrund der Sicherheitskontrollen rechnen. Wer aufgrund der Sicherheitskontrollen seinen Flug verpasst, kann zumindest eine Entschädigung geltend machen, entschied das Oberlandesgericht Frankfurt/Main.
3.8 / 5 (5 Bewertungen)
Einer Bahnkundin stand während einer Fahrt mit der Regionalbahn keine funktionsfähige Toilette zur Verfügung, so dass es zu einer unkontrollierten Entleerung ihrer Harnblase kam. Die Frau verlangte daraufhin von der Deutschen Bahn Schmerzensgeld.
3.25 / 5 (8 Bewertungen)
Luftfahrtunternehmen dürfen bei der Buchung eines Fluges die vollständige Zahlung des Flugpreises von ihren Kunden verlangen. Das entschied kürzlich der Bundesgerichtshof und bestätigte damit die gängige Praxis von mehreren Airlines.
4.0 / 5 (5 Bewertungen)
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