Probleme im Mietrecht? Besser zum Fachanwalt in Arnsberg
Nebenkostenabrechnung, Mietmängel, Eigenbedarf, Kautionsrückzahlung oder Renovierungspflichten- in einem Mietverhältnis gibt es viel Konfliktpotenzial zwischen Vermieter und Mieter.
Das Mietrecht regelt Rechte und Pflichten beider Parteien.
Folgende Fragen stellen sich im Zusammenhang mit dem Mietrecht:
Was ist eine Staffelmiete?
Was tun, wenn der Vermieter Mietmängel nicht beseitigt?
Gibt es in Arnsberg besondere Regelungen im Hinblick auf das Mietrecht zu beachten?
Ob Sie als Mieter die Miete wegen Schimmel mindern wollen oder als Vermieter die Miete wegen Modernisierungsmaßnahmen erhöhen möchten: Ein Fachanwalt für Mietrecht in Arnsberg ist kompetenter Berater und juristischer Experte bei allen Fragen des Mietrechts.
Rechtsbeiträge
zu Mietrecht Wohnungseigentumsrecht
Feuchtigkeit und Schimmelbildung in Mietwohnungen sind nicht nur in kälteren Jahreszeiten ein Problem, bei dem es zwischen Vermieter und Mieter sowohl hinsichtlich der Ursache als auch der Beseitigungskosten immer wieder zum Konflikt kommt.
Wie sollen Mieter bei Schimmelbildung in der Wohnung vorgehen?
Im Herbst sind Hauseigentümer und Mieter wieder in der Pflicht den Gehweg von Laub zu befreien und den Garten für den Winter herzurichten.
Wie laut Gartengeräte sein dürfen und wie mit Überwuchs aus Nachbars Garten umgegangen werden muss, entscheiden in vielen Fällen letztlich die Gerichte.
Mieter müssen ihrem Vermieter nicht einfach Zutritt zur Mietwohnung gewähren.
Um die Wohnung des Mieters zu besichtigen, braucht der Vermieter ein berechtigtes Interesse, wie etwa ein Besichtigungstermin mit Nachmietern.
Außerdem muss er seinen Besuch rechtzeitig ankündigen.
Seit dem 1.
Juni 2015 müssen sich Vermieter bei der Vermietung ihrer Wohnung mit der Mietpreisbremse auseinandersetzen.
Wenn betrifft es und wie errechnet man die richtige Miethöhe?
Und wie urteilen die Gerichte?
Eine Markise auf dem Balkon oder der Terrasse bietet im Sommer Schutz vor der Sonne.
Doch haben Mieter einen Anspruch darauf, dass der Vermieter eine Markise anbringt?
Und muss eine wegen Bauarbeiten abmontierte Markise vom Vermieter wieder angebracht werden?