Probleme im Mietrecht? Besser zum Fachanwalt in Arnsberg
Nebenkostenabrechnung, Mietmängel, Eigenbedarf, Kautionsrückzahlung oder Renovierungspflichten- in einem Mietverhältnis gibt es viel Konfliktpotenzial zwischen Vermieter und Mieter.
Das Mietrecht regelt Rechte und Pflichten beider Parteien.
Folgende Fragen stellen sich im Zusammenhang mit dem Mietrecht:
Was ist eine Staffelmiete?
Was tun, wenn der Vermieter Mietmängel nicht beseitigt?
Gibt es in Arnsberg besondere Regelungen im Hinblick auf das Mietrecht zu beachten?
Ob Sie als Mieter die Miete wegen Schimmel mindern wollen oder als Vermieter die Miete wegen Modernisierungsmaßnahmen erhöhen möchten: Ein Fachanwalt für Mietrecht in Arnsberg ist kompetenter Berater und juristischer Experte bei allen Fragen des Mietrechts.
Rechtsbeiträge
zu Mietrecht Wohnungseigentumsrecht
Wann muss der Vermieter dem Mieter den Schlüssel für seine angemietete Wohnung übergeben?
Darf der Vermieter einen Zweitschlüssel behalten?
Darf der Mieter einfach das Türschloss wechseln?
Wer trägt die Kosten beim Schlüsselverlust?
Eigentümerbeschlüsse, Hausverwaltung, Instandhaltung und Nutzung – Wohnungseigentümer werden mit vielen Rechtsfragen konfrontiert.
Zudem bringt das neue Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetz zahlreiche Veränderungen für Wohnungseigentümer mit sich.
Ein immer währendes Streitthema unter Nachbarn: Darf man Nachbars Pflanzen, die über den Gartenzaun wachsen und unter Umständen noch das eigene Grundstück verschatten, einfach abschneiden?
Wie viel Überwuchs muss man dulden?
Und wer muss die Kosten für die Beseitigung der überwachsenden Pflanzen tragen?
Beim Thema Eigenbedarf kommt es immer wieder zum Konflikt zwischen Mieter und Vermieter.
Lebensgefährtin, Kinder, pflegebedürftige Oma, Au pair - Für wen darf Eigenbedarf angemeldet werden?
Und wann liegt eine unzumutbare Härte für den Mieter vor?
Muss ein Mieter, etwa aufgrund von Krankheit oder Tod, seine Mietwohnung verlassen, können die Rechte aus dem Mietvertrag unter bestimmten Voraussetzungen auf seine Verwandten übertragen werden.
Doch dürfen die einfach in die Wohnung des Verstorbenen einziehen?