Miete mindern bei Schimmel, Baulärm oder Wasserschaden? Fachanwalt für Mietrecht in Karlsruhe berät
Wer möchte die volle Miet zahlen, wenn die Wohnung mit Schimmel befallen ist oder Baulärm monatelang nervt? Doch bevor Sie die Miete mindern, gibt es einige rechtliche Voraussetzungen, die erfüllt sein müssen. Für Mietrechts-Laien ist das mit einigen Fallstricken verbunden.
Folgende Fragen stellen sich im Zusammenhang mit der Mietminderung:
Kann der Mieter bei Mietmängeln eigenmächtig einen Handwerker beauftragen?
Wie hoch ist die Mietminderungsquote bei Heizungsausfall im Winter?
Muss der Vermieter bei Mietmängeln eine Ersatzwohnung bezahlen?
Gibt es in Karlsruhe besondere Regelungen im Hinblick auf die Mietminderung zu beachten?
Ein Fachanwalt für Mietrecht in Karlsruhe ist in seiner täglichen Arbeit ständig mit Sachverhalten zur Mietminderung konfrontiert. Sein juristisches Spezialwissen im Mietrecht und seine jahrelange Berufserfahrung machen ihn zum Experten bei allen Fragen rund um die Mietminderung.
Eigentümerbeschlüsse, Hausverwaltung, Instandhaltung und Nutzung – Wohnungseigentümer werden mit vielen Rechtsfragen konfrontiert.
Zudem bringt das neue Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetz zahlreiche Veränderungen für Wohnungseigentümer mit sich.
Ein immer währendes Streitthema unter Nachbarn: Darf man Nachbars Pflanzen, die über den Gartenzaun wachsen und unter Umständen noch das eigene Grundstück verschatten, einfach abschneiden?
Wie viel Überwuchs muss man dulden?
Und wer muss die Kosten für die Beseitigung der überwachsenden Pflanzen tragen?
Beim Thema Eigenbedarf kommt es immer wieder zum Konflikt zwischen Mieter und Vermieter.
Lebensgefährtin, Kinder, pflegebedürftige Oma, Au pair - Für wen darf Eigenbedarf angemeldet werden?
Und wann liegt eine unzumutbare Härte für den Mieter vor?
Muss ein Mieter, etwa aufgrund von Krankheit oder Tod, seine Mietwohnung verlassen, können die Rechte aus dem Mietvertrag unter bestimmten Voraussetzungen auf seine Verwandten übertragen werden.
Doch dürfen die einfach in die Wohnung des Verstorbenen einziehen?
Ob es der beruflich bedingte Ortswechsel oder die Trennung vom Partner ist: Mieter dürfen ihre Mietwohnung an andere Mitbewohner untervermieten.
Voraussetzung ist allerdings, dass der Vermieter der Untervermietung zu stimmt.
Anderenfalls kann dem Mieter die fristlose Kündigung seines Mietverhältnisses ins Haus flattern.
Aber auch der Vermieter muss aufpassen – unberechtigte Verweigerung einer Zustimmung zur Untermiete kann zu Schadensersatzforderungen der Mieter führen!