Mahnbescheid- Schnelle Hilfe vom Fachanwalt für Insolvenzrecht Leipzig
Ein Mahnbescheid ist für Unternehmen oft der einzige Weg um ihre offenen Forderungen bei ihren Schuldnern einzutreiben. Wer einen Mahnbescheid erhält, sollte zur Vermeidung weiterer Kosten schnell prüfen, ob die Forderungen berechtigt sind.
Folgende Fragen stellen sich im Zusammenhang mit dem Mahnbescheid:
Wie reagiere ich auf einen Mahnbescheid?
Was geschieht nachdem ein Mahnbescheid beantragt wurde?
Was kostet ein Mahnbescheid?
Gibt es in Leipzig besondere Regelungen im Hinblick auf den Mahnbescheid zu beachten?
Ein Fachanwalt für Insolvenzrecht in Leipzig ist der richtige Ansprechpartner, wenn ein Mahnbescheid im Briefkasten liegt. Er hilft Schuldnern fachkundig und rechtssicher bei der Überprüfung der Forderung und der weiteren Vorgehensweise. Auch für Gläubiger, die einen Mahnbescheid beantragen möchten, ist er der juristische Experte, der aufgrund seiner langen Berufspraxis rechtssicher ein Mahnverfahren begleitet.
Beim Arbeitseinkommen gibt es für verschuldete Arbeitnehmer einen unpfändbaren Grundbetrag.
Was bedeutet Pfändungsschutz?
Wie hoch sind die Pfändungsfreigrenzen bei ihrem Arbeitseinkommen?
Eine aktuelle Untersuchung der Wirtschaftsberatung Crif Bürgel zeigt, dass die Vereinfachung der Verbraucherinsolvenz im Jahre 2014 kaum erfolgreich war.
Nur rund acht Prozent der überschuldeten Verbraucher gelang eine Restschuldenbefreiung nach drei Jahren Tilgung.
Das Bundesarbeitsgericht (Aktenzeichen 6 AZR 186/14) hat sich mit der wirksamen Anfechtung unentgeltlicher Leistungen im Insolvenzverfahren auseinandergesetzt.
Konkret ging es um die Anfechtung einer Schenkung durch Lohnzahlungen an eine von der Arbeit freigestellten Ehefrau.
Ein Kindergeldanspruch besteht bis zum 25.
Lebensjahr, wenn sich das Kind in der Erstausbildung befindet.
Bei vielen Eltern herrscht Unsicherheit, wer einen Anspruch auf Kindergeld hat, wie hoch das zu erwartende Kindergeld ist und wie lange es bezogen werden kann.
Das Auswahlverfahren für angehende Polizisten ist streng.
Da können Brustimplantate, die Körpergröße, eine Jugendstraftat oder charakterliche Bedenken ein Grund sein, die Einstellung in den Polizeidienst zu verweigern.
Doch zu Recht?
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