Eine Insolvenz ist nicht nur eine wirtschaftlich existenzbedrohende Lage, sie geht auch an die Grenze der psychischen Belastbarkeit bei den Betroffenen. Es entsteht eine Vielzahl von Fragen rund um das Insolvenzrecht, die für die weitere Existenz einer Privatperson oder eines Unternehmens entscheidend sind, bei deren Beantwortung aber nur ein Insolvenzrechts-Experte helfen kann.
Folgende Fragen stellen sich im Zusammenhang mit dem Insolvenzrecht:
Wann liegt eine haftungsrechtlich relevante Überschuldung eines Unternehmens vor?
Gibt es in München Schwabing besondere Regelungen im Hinblick auf das Insolvenzrecht zu beachten?
Ein Fachanwalt für Insolvenzrecht in München Schwabing ist ein kompetenter Berater in allen Fragen zum Insolvenzrecht. Er kennt sich zudem auf den für die Insolvenz relevanten Gebieten des Steuerrechts, Strafrechts, Arbeitsrechts und Gesellschaftsrechts aus.
Beim Arbeitseinkommen gibt es für verschuldete Arbeitnehmer einen unpfändbaren Grundbetrag.
Was bedeutet Pfändungsschutz?
Wie hoch sind die Pfändungsfreigrenzen bei ihrem Arbeitseinkommen?
Eine aktuelle Untersuchung der Wirtschaftsberatung Crif Bürgel zeigt, dass die Vereinfachung der Verbraucherinsolvenz im Jahre 2014 kaum erfolgreich war.
Nur rund acht Prozent der überschuldeten Verbraucher gelang eine Restschuldenbefreiung nach drei Jahren Tilgung.
Das Bundesarbeitsgericht (Aktenzeichen 6 AZR 186/14) hat sich mit der wirksamen Anfechtung unentgeltlicher Leistungen im Insolvenzverfahren auseinandergesetzt.
Konkret ging es um die Anfechtung einer Schenkung durch Lohnzahlungen an eine von der Arbeit freigestellten Ehefrau.
Ob es die Fußmatte im Supermarkt oder die lockere Bordsteinkante ist - ein Sturz ist schnell passiert und hat oft unangenehme gesundheitliche Folgen für den Verunglückten.
In vielen Fällen wird dann gestritten, wer für den Sturz und seine Folgen haften muss.
Ob es der beruflich bedingte Ortswechsel oder die Trennung vom Partner ist: Mieter dürfen ihre Mietwohnung an andere Mitbewohner untervermieten.
Voraussetzung ist allerdings, dass der Vermieter der Untervermietung zu stimmt.
Anderenfalls kann dem Mieter die fristlose Kündigung seines Mietverhältnisses ins Haus flattern.
Aber auch der Vermieter muss aufpassen – unberechtigte Verweigerung einer Zustimmung zur Untermiete kann zu Schadensersatzforderungen der Mieter führen!