Bei Fachanwaltsuche finden Sie ausschließlich besonders qualifizierte und erfahrene Fachanwälte zum Thema Frührente. Die Berechtigung zum Führen der Fachanwaltsbezeichnung "Fachanwalt für Sozialrecht" haben diese von der für Ingolstadt zuständigen Rechtsanwaltskammer verliehen bekommen. Dazu haben die angehenden Fachanwälte für Frührente umfangreiche Kenntnisse in Theorie und Praxis erworben. Einerseits haben sie in den vergangenen drei Jahren eine bestimmte Anzahl an Fällen im Frührente bearbeitet. Andererseits haben sie sich in einem Fachanwaltskurs umfassende theoretische Kenntnisse im Fachgebiet Sozialrecht angeeignet und in einer Prüfung erfolgreich nachgewiesen. Fachanwälte für Sozialrecht müssen sich übrigens nach ihrer Ernennung jährlich fortbilden. Sie dürfen auch nur in ingesamt drei Rechtsgebieten den Titel "Fachanwalt" erwerben.
Die gesetzliche Unfallversicherung springt ein, wenn ein Arbeitnehmer im Zusammenhang mit seiner beruflichen Tätigkeit einen Unfall erleidet.
Welche Tätigkeiten jedoch zum beruflichen Umfeld gehören, ist zwischen der gesetzlichen Unfallversicherung und dem Arbeitnehmer oft streitig.
Ob bei Pflegekräften oder Ärzten: Gerade im medizinischen Bereich werden viele sog.
"freie" Mitarbeiter beschäftigt, um Sozialversicherungsabgaben und Lohnsteuer zu vermeiden.
Ob ein Beschäftigungsverhältnis der Sozialversicherungspflicht unterliegt, entscheiden die Gerichte anhand von wenigen Kriterien.
Für Unternehmen ist die Zusammenarbeit mit sogenannten "freien" Mitarbeitern lukrativ, denn sie sparen Sozialversicherungsabgaben und Lohnkosten.
Die Grenze zwischen freier Mitarbeit und abhängiger Beschäftigung mit Sozialversicherungspflicht ist aber nicht immer eindeutig zu bestimmen.
Unfälle die auf dem Weg zur Arbeit und zurück geschehen sind nur unter bestimmten Voraussetzungen vom Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung umfasst.
Doch gilt das auch bei Unterbrechnungen der Fahrt oder bei Umwegen?
Ob spezielle Hörgeräte, Bildtelefon oder Therapiestühle: Krankenkassen lehnen in vielen Fällen die Kostenübernahme von medizinischen Hilfsmitteln ab.
Wir haben Ihnen einige Urteile zusammengestellt, die zeigen, welche Hilfsmittel von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen werden müssen, und welche nicht.