Berufsunfähigkeit kann jeden Arbeitnehmer treffen. Tritt sie ein, können schon bei der Antragstellung Fehler gemacht werden, die zur Ablehnung einer Erwerbsminderungsrente oder einer Versicherungsleistung führen können.
Folgende Fragen stellen sich im Zusammenhang mit der Berufsunfähigkeit:
Wann liegt eine Berufsunfähigkeit vor?
Wie lange bezieht man eine Erwerbsminderungsrente?
Muss man Fristen bei der Antragstellung einhalten?
Gibt es in Düsseldorf Stadtbezirk 1 besondere Regelungen im Hinblick auf eine Berufsunfähigkeit zu beachten?
Ein Fachanwalt für Versicherungsrecht in Düsseldorf Stadtbezirk 1 ist aufgrund seiner jahrelangen Beschäftigung mit der Problematik ein vertrauenswürdiger Berater bei allen Fragen.
Die gesetzliche Unfallversicherung springt ein, wenn ein Arbeitnehmer im Zusammenhang mit seiner beruflichen Tätigkeit einen Unfall erleidet.
Welche Tätigkeiten jedoch zum beruflichen Umfeld gehören, ist zwischen der gesetzlichen Unfallversicherung und dem Arbeitnehmer oft streitig.
Bei einem Unfall im beruflichen Umfeld muss die gesetzliche Unfallversicherung für die Unfallfolgen aufkommen.
Aber muss die gesetzliche Unfallversicherung auch bei einem Skiunfall im Rahmen eines Firmenevents bezahlen?
Kommt drauf an, entscheiden die Gerichte.
Für Unternehmen ist die Zusammenarbeit mit sogenannten "freien" Mitarbeitern lukrativ, denn sie sparen Sozialversicherungsabgaben und Lohnkosten.
Die Grenze zwischen freier Mitarbeit und abhängiger Beschäftigung mit Sozialversicherungspflicht ist aber nicht immer eindeutig zu bestimmen.
Ob bei Pflegekräften oder Ärzten: Gerade im medizinischen Bereich werden viele sog.
"freie" Mitarbeiter beschäftigt, um Sozialversicherungsabgaben und Lohnsteuer zu vermeiden.
Ob ein Beschäftigungsverhältnis der Sozialversicherungspflicht unterliegt, entscheiden die Gerichte anhand von wenigen Kriterien.
Ob spezielle Hörgeräte, Bildtelefon oder Therapiestühle: Krankenkassen lehnen in vielen Fällen die Kostenübernahme von medizinischen Hilfsmitteln ab.
Wir haben Ihnen einige Urteile zusammengestellt, die zeigen, welche Hilfsmittel von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen werden müssen, und welche nicht.