Hinweis: Die exklusive Anzeigenposition für Sozialrecht in
Hamburg Nord kann noch gebucht werden. Die hier angezeigten Anwälte stammen aus einem 50km Umkreis.
Bei Fachanwaltsuche finden Sie ausschließlich besonders qualifizierte und erfahrene Fachanwälte zum Thema Berufskrankheit. Die Berechtigung zum Führen der Fachanwaltsbezeichnung "Fachanwalt für Sozialrecht" haben diese von der für Hamburg Nord zuständigen Rechtsanwaltskammer verliehen bekommen. Dazu haben die angehenden Fachanwälte für Berufskrankheit umfangreiche Kenntnisse in Theorie und Praxis erworben. Einerseits haben sie in den vergangenen drei Jahren eine bestimmte Anzahl an Fällen im Berufskrankheit bearbeitet. Andererseits haben sie sich in einem Fachanwaltskurs umfassende theoretische Kenntnisse im Fachgebiet Sozialrecht angeeignet und in einer Prüfung erfolgreich nachgewiesen. Fachanwälte für Sozialrecht müssen sich übrigens nach ihrer Ernennung jährlich fortbilden. Sie dürfen auch nur in ingesamt drei Rechtsgebieten den Titel "Fachanwalt" erwerben.
Unfälle, die im Rahmen von betrieblichen Sportveranstaltungen geschehen, können unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung stehen und müssen von dieser dann auch entsprechend als Arbeitsunfall entschädigt werden.
Die Versorgung eines Krankenversicherten mit einer maßangefertigten Echthaarperücke kann aus medizinischen Gründen notwendig sein.
Die gesetzliche Krankenversicherung muss die anfallenden Kosten dann übernehmen und kann nicht auf preiswertere Kunsthaarperücken verweisen.
Rund 20.000 Erkrankungen von Arbeitnehmern wurden im letzten Jahr von der gesetzlichen Unfallversicherung als Berufskrankheit anerkannt.
In vielen Fällen mussten letztlich die Gerichte entscheiden, ob die Erkrankung des Arbeitnehmers ihren Ursprung im Arbeitsumfeld hatte.
Hier finden Sie eine umfassende Sammlung von Gerichtsentscheidungen zu Berufskrankheiten.
Die gesetzliche Unfallversicherung springt ein, wenn ein Arbeitnehmer im Zusammenhang mit seiner beruflichen Tätigkeit einen Unfall erleidet.
Welche Tätigkeiten jedoch zum beruflichen Umfeld gehören, ist zwischen der gesetzlichen Unfallversicherung und dem Arbeitnehmer oft streitig.
Bei einem Unfall im beruflichen Umfeld muss die gesetzliche Unfallversicherung für die Unfallfolgen aufkommen.
Aber muss die gesetzliche Unfallversicherung auch bei einem Skiunfall im Rahmen eines Firmenevents bezahlen?
Kommt drauf an, entscheiden die Gerichte.