Rechtsanwalt Siegfried Reulein KSR Rechtsanwaltskanzlei
Nicht selten werden in den letzten Jahren Immobilienkaufverträge nicht in einer notariellen Urkunde unter Anwesenheit beider Vertragsparteien, Käufer und Verkäufer, geschlossen.
Vielmehr finden zwei getrennte notariellen Terminen statt.
Zuerst sucht der Käufer den Notar auf und unterbreitet ein Angebot zum Vertragsschluss.
Kurze Zeit später nimmt der Verkäufer dieses Angebot anlässlich eines gesonderten Termins annehmen.
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