Fragen zum Arbeitsvertrag? Fachanwalt für Arbeitsrecht Demmin hilft weiter!
Der Arbeitsvertrag ist die Grundlage eines jeden Arbeitsverhältnisses. Wenn hier Vereinbarungen getroffen wurden, die vom Arbeitgeber oder Arbeitnehmer nicht so gemeint waren, kann das drastische Auswirkungen haben. Für Arbeitnehmer und Arbeitgeber bestehen bei der Verhandlung über den Arbeitsvertrag oft noch viele Fragen.
Folgende Fragen stellen sich im Zusammenhang mit dem Arbeitsvertrag:
Was tun, wenn der Chef keinen schriftlichen Arbeitsvertrag verfassen möchte?
Gehören auch Regelungen zum Firmenwagen in einen Arbeitsvertrag?
Gibt es in Demmin besondere Regelungen im Hinblick auf den Arbeitsvertrag zu beachten?
Gerade bei einer Erstanstellung ist der Abschluss eines Arbeitsvertrages oft mit großen Unsicherheiten verbunden. Ein Fachanwalt für Arbeitsrecht in Demmin ist in dieser Situation ein kompetenter und vertrauensvoller Ansprechpartner, der sich für die Durchsetzung Ihrer Rechte engagiert einsetzt.
Seit 2015 gilt in Deutschland das Mindestlohngesetz, welches Arbeitnehmern eine gesetzliche Lohnuntergrenze garantiert.
Ab dem 1.
Januar 2024 gilt ein Mindestlohn von 12,41 Euro pro Arbeitsstunde.
Weitere Erhöhungen des Mindestlohns sind geplant.
Zu spät zur Arbeit kommen, private Telefonate während der Arbeitszeit oder Kollegen beleidigen: Gründe für eine Abmahnung gibt es im Arbeitsalltag viele.
Doch wie sollten sich Arbeitnehmer verhalten, die eine Abmahnung vom Chef erhalten haben?
Und gibt es eine Frist um gegen die Abmahnung vorzugehen?
Schulabgänger, die eine Zusage für einen Ausbildungsplatz in ihrem gewünschten Beruf erhalten haben, sollten beim Abschluss des Ausbildungsvertrags mit dem zukünftigen Arbeitgeber ganz genau hinschauen.
Damit ein Ausbildungsvertrag auch wirksam ist, müssen einige formalen und inhaltlichen Anforderungen entsprochen werden.
Außerdem gibt es eine gesetzliche Mindestvergütung für alle Auszubildenden.
Ob es das Kopftuch der Lehrerin oder die Pause zum Beten während der Arbeitszeit ist, Religionsausübung am Arbeitsplatz ist immer wieder Anlass zum Streit zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber.
Hier gilt es im Einzelfall genau hinzuschauen, was während der Arbeitszeit erlaubt ist, und was nicht.
Bei der Schwarzarbeit werden Auftraggeber und Auftragnehmer gleichermaßen bestraft.
Unternehmer, die Schwarzarbeit für einen anderen leistet, haben keinen Anspruch auf Entlohnung.
Auftraggeber einer Schwarzarbeit gehen im Hinblick auf Gewährleistungs- und Schadensersatzansprüchen leer aus.