Kein Arbeitnehmer ist vor Krankheiten gefeilt. Kommt es zu einer Arbeitsunfähigkeit haben Arbeitnehmer Rechte, aber auch Pflichten. Genauso wie Arbeitgeber.
Folgende Fragen stellen sich im Zusammenhang mit einer Arbeitsunfähigkeit:
Wann muss der Arbeitgeber von der Erkrankung informiert werden?
Wann ist ein Arztbesuch Pflicht?
Wie lange erhält man im Krankheitsfall eine Lohnfortzahlung?
Kann ein Arbeitnehmer während einer Krankheit gekündigt werden?
Gibt es in Augsburg Innenstadt besondere Regelungen im Hinblick auf die Arbeitsunfähigkeit zu beachten?
Bei allen Fragen rund um die Arbeitsunfähigkeit ist ein Fachanwalt für Arbeitsrecht in Augsburg Innenstadt der juristische Experte, der sowohl Arbeitnehmer wie auch Arbeitgeber kompetent berät und ihre Recht außergerichtlich und vor Gericht durchsetzt.
Müssen sich Arbeitgeber beschimpfen oder übel nachreden lassen?
Nein, sagen die Gerichte: Arbeitnehmer, die ihren Arbeitgeber oder Kollegen derart beleidigen, müssen mit einer Kündigung ihres Arbeitsverhältnisses rechnen - unter Umständen sogar fristlos.
Am Ende eines jeden Arbeitsverhältnisses steht in der Regel das Arbeitszeugnis.
Hier gilt es für Arbeitnehmer genauer hinzuschauen, denn Formfehler oder verschlüsselte negative Formulierungen vom Arbeitgeber können das Aus bei der nächsten Bewerbung bedeuten.
Arbeitnehmer verbringen einen Großteil ihres Tages an ihrem Arbeitsplatz.
Dabei entstehen immer wieder Fragen wie: Dürfen Arbeitnehmer an ihrem Arbeitsplatz Radio hören?
Muss der Chef ein Haustier im Büro dulden?
Darf ein Arbeitsplatz permanent mit Video überwacht werden?
Arbeitnehmer haben nach dem Bundesurlaubsgesetz einen Anspruch auf mindestens 24 Werktage Urlaub im Jahr.
Wurden im Arbeitsvertrag noch mehr Urlaubstage zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer vereinbart, erhöht sich der Urlaubsanspruch des Arbeitnehmers entsprechend.
Gibt es Gründe, warum der Chef den Erholungsurlaub kürzen oder verweigern darf?
Seit 2015 gilt in Deutschland das Mindestlohngesetz, welches Arbeitnehmern eine gesetzliche Lohnuntergrenze garantiert.
Ab dem 1.
Januar 2024 soll der Mindestlohn auf 12,41 Euro pro Arbeitsstunde angehoben worden.