Alkohol am Steuer – Schnell zum Fachanwalt in Oldenburg
Alkohol am Steuer ist kein Kavaliersdelikt. Wer erwischt wird muss mit empfindlichen Strafen rechnen. Wichtig ist im Ermittlungsverfahren keine Fehler zu machen, die später weitreichende Konsequenzen zur Folge haben können.
Folgende Fragen stellen sich im Zusammenhang mit Alkohol am Steuer:
War die Anordnung einer Blutprobe korrekt?
Muss man sich einer medizinisch-psychologischen Untersuchung unterziehen?
Welche Strafen drohen, wenn mit Alkohol am Steuer ein Unfall verursacht wurde?
Gibt es in Oldenburg besondere Regelungen im Hinblick auf Alkohol am Steuer zu beachten?
Wer mit Alkohol am Steuer erwischt wurde, sollte möglichst früh einen Fachanwalt für Verkehrsrecht zu Rate ziehen. So kann wertvolle Zeit für eine effektive Strafverteidigung gewonnen werden. Ein Fachanwalt für Verkehrsrecht in Oldenburg kennt sich sowohl mit der Rechtsmaterie wie auch der Praxis der Ermittlungsbehörden und Gerichte aus und vertritt Sie durchsetzungsstark und kompetent.
Ob Mountainbike, Rennrad oder Citybike - Fahrradfahren erfreut sich großer Beliebtheit.
Helmpflicht, Alkoholkonsum oder die Haftung bei Fahrradunfällen sind dabei nur ein paar Beispiele für die rechtlichen Aspekte beim Radfahren.
Im Herbst werden Autofahrer wieder vielerorts frühmorgens von Nebel und schlechter Sicht behindert.
Hier gilt es die Fahrweise an die Wetterlage anzupassen und die Vorschriften der Straßenverkehrsordnung zu achten, ansonsten drohen empfindliche Bußgelder!
Soch wie verhalten sich Autofahrer bei Nebel und schlechter Sicht richtig?
In der morgendlichen und abendlichen Dämmerung besteht gerade in den kürzer werdenden Tagen eine erhöhte Gefahr durch Wildwechsel.
Die Tiere springen aus dem Nichts auf die Fahrbahn und ein Zusammenstoß ist unvermeidlich – jetzt gilt es für den Autofahrer richtig zu handeln!
Nach einer Unfallflucht kann dem flüchtigen Autofahrer die Fahrerlaubnis entzogen werden.
Dies ist aber nicht zwingend der Fall, wie folgende Gerichtsentscheidungen zeigen.
Die Fahrtenbuchauflage wird von Autofahrern gefürchtet, denn sie ist mit einem erheblichen Aufwand verbunden.
Doch wann darf die Behörde ein Fahrtenbuch anordnen?
Kann die Anordnung eines Fahrtenbuchs schon nach einem erstmaligen Verkehrsverstoß erfolgen?
Und wie ist ein Fahrtenbuch zu führen?
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