Bei Fachanwaltsuche finden Sie ausschließlich besonders qualifizierte und erfahrene Fachanwälte zum Thema Spam. Die Berechtigung zum Führen der Fachanwaltsbezeichnung "Fachanwalt für IT-Recht" haben diese von der für Essen West zuständigen Rechtsanwaltskammer verliehen bekommen. Dazu haben die angehenden Fachanwälte für Spam umfangreiche Kenntnisse in Theorie und Praxis erworben. Einerseits haben sie in den vergangenen drei Jahren eine bestimmte Anzahl an Fällen im Spam bearbeitet. Andererseits haben sie sich in einem Fachanwaltskurs umfassende theoretische Kenntnisse im Fachgebiet IT-Recht angeeignet und in einer Prüfung erfolgreich nachgewiesen. Fachanwälte für IT-Recht müssen sich übrigens nach ihrer Ernennung jährlich fortbilden. Sie dürfen auch nur in ingesamt drei Rechtsgebieten den Titel "Fachanwalt" erwerben.
Ein Online-Vermietungsportal muss gegenüber der Kommune Auskünfte zu den beim ihm registrierten privaten Unterkünften machen.
Doch zu welchem Zweck und wer genau muss die Auskunft erteilen?
Für die Einwilligung in Cookies ist nach einer aktuellen Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs ein voreingestelltes Ankreuzkästchen nicht ausreichend.
Es bedarf einer aktiven Zustimmung des Internet-Users.
Das Thema Datenschutz wird nach wie vor viel diskutiert.
Am 25.
Mai 2018 trat die europäische Datenschutz-Grundverordnung in Kraft.
Jetzt hat der Bundesrat zahlreichen Anpassungen nationaler Vorschriften an die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) zugestimmt, die der Bundestag Ende Juni 2019 verabschiedet hatte.
Zwei Schüler einer zehnten Klasse an einer Berliner Gesamtschule dürfen vom Schulunterricht suspendiert werden, weil sie heimlich Fotos und Videos von Lehrern im Unterricht aufgenommen haben, die auf dem sozialen Netzwerk Instagram mit beleidigenden und sexistischen Kommentaren veröffentlicht wurden.
Sofortüberweisung, Paypal, Lastschrift oder Rechnung - Online-Shops beschränken ihre Kunden manchmal in den Optionen der Zahlungsmittel.
Das ist der aktuellen Rechtsprechung zu folge nicht zulässig!
Auch der Bundesgerichtshof hat aktuell entschieden, dass Kunden bei der Bestellung eines Stromtarifs via Internet zwischen mehreren Zahlungsoptionen wählen können müssen.