Jäger, Sportschützen, Schusswaffensammler oder Erben von Waffen benötigen nach dem deutschen Recht eine Waffenbesitzkarte. Diese erlaubt ihnen eine Waffe zu besitzen, nicht aber – wie ein Waffenschein - diese auch mit sich zu führen. Zeigt sich ein Waffenbesitzer im Sinne des Waffenrechts als unzuverlässig, muss er die Waffenbesitzkarte wieder abgeben. Dies kann aus ganz unterschiedlichen Gründen der Fall sein.
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