Hinweis: Die exklusive Anzeigenposition für Erbrecht in
Krefeld Mitte kann noch gebucht werden. Die hier angezeigten Anwälte stammen aus einem 50km Umkreis.
2 Fachanwälte für Erbrecht in Krefeld Mitte
(50km)
Nach dem Tod eines Menschen bleiben noch viele rechtliche Angelegenheiten die geklärt werden müssen. Ansprechpartner ist in all diesen Rechtsangelegenheiten das Nachlassgericht.
Folgende Fragen stellen sich im Zusammenhang mit dem Nachlassgericht:
Wer ist zuständig zur Erteilung eines Erbscheins?
Wer bestimmt den Testamentsvollstrecker?
An wenn richtet man eine Erbausschlagungserklärung?
Gibt es in Krefeld Mitte besondere Regelungen im Hinblick auf das Nachlassgericht zu beachten?
Viele Entscheidungen, die ein Nachlassgericht nach dem Tod eines Verstorbenen trifft, haben für die Erben erhebliche Auswirkungen. Daher sollte auf die Beratung eines Fachanwalts für Erbrecht in Krefeld Mitte auf keinen Fall verzichtet werden.
Angehörige haben die Möglichkeit die Urne eines Verstorbenen aus einem wichtigen Grund umbetten zu lassen.
Eine Umbettung kann etwa dann in Betracht kommen, wenn die Angehörigen wegziehen und sich niemand um die Grabstätte kümmern kann oder wenn der Verstorbene in einem Familiengrab mit anderen verstorbenen Familienmitgliedern zusammengeführt werden soll.
Die Friedhofsverwaltung muss in jedem Fall die Umbettung einer Urne genehmigen.
Erben müssen grundsätzlich die Kosten für die Bestattung des Erblassers zahlen.
Es gibt allerdings Möglichkeiten, wie Erben um die Zahlung der Bestattungskosten herumkommen.
Eine Erbschaft ist nicht immer Grund zur Freude.
Oftmals wird den Erben ein überschuldeter Nachlass hinterlassen, für den sie dann gerade stehen müssen.
Unter bestimmten Voraussetzungen öffnet sich die finanzielle Schlinge für die Erben und es ist eine Anfechtung des überschuldeten Nachlasses möglich.
Wenn es im Erbfall weder ein Testament noch Erben gibt, werden oft private Unternehmen für die Erbenermittlung eingeschaltet.
Vor der Beauftragung eines professionellen Erbenermittlers sollten seine angebotenen Dienstleistungen und Honorarforderungen genau geprüft werden.
Will sich eine Erbengemeinschaft auflösen, geschieht dies mit einem Erbauseinandersetzungsvertrag.
Hier wird geregelt, wie der Nachlass verteilt werden soll.
Doch Vorsicht: Unglückliche Formulierungen können zu einem unbeabsichtigten Erbverzicht führen!