Medizinrecht – Expertenrat vom Fachanwalt für Medizinrecht in Templin
Patienten, Ärzte, Apotheken und Krankenhausträger sind die Adressaten des Medizinrechts. Dabei handelte es sich um ein Rechtsgebiet mit vielen Facetten und gesetzlichen Regelungen.
Folgende Fragen stellen sich im Zusammenhang mit dem Medizinrecht:
Was ist ein Behandlungsfehler?
Was kostet ein Arzthaftungsprozess?
Wie viel Schmerzensgeld erhält man bei einem Kunstfehler?
Muss die Schlichtungsstelle der Ärztekammer angerufen werden?
Gibt es in Templin besondere Regelungen im Hinblick auf das Medizinrecht zu beachten?
Ein Fachanwalt für Medizinrecht in Templin vertritt die Interessen von Patienten, Krankenhäuser, Ärzte und allen übrigen Heilberufen mit hoher juristischer Expertise und langjähriger Erfahrung – außergerichtlich, vor einer Schlichtungsstelle und wenn notwendig auch vor Gericht.
Für viele Patienten ist der Besuch beim Zahnarzt mit Angst verbunden.
Kommt es zu Komplikationen bei der Behandlung, oder wird der Patient nicht ausreichend über die Behandlung oder die damit verbundenen Therapiekosten aufgeklärt, muss der Zahnarzt unter Umständen für die fehlerhafte Behandlung haften.
Vor Operationen und Behandlungen müssen Patienten vom behandelnden Arzt über die Risiken des Eingriffs aufgeklärt werden.
Je nach Eingriff kann hier auch eine besondere Aufklärung notwendig sein.
Wird ein Patient nicht ordnungsgemäß über die Chancen und Risiken einer Behandlung im Krankenhaus aufgeklärt, kann das Auswirkungen auf den Vergütungsanspruch des Krankenhauses haben.
Rund 3.400 Behandlungsfehler verursachten Ärzte einer aktuellen Statistik zur Folge im vergangenen Jahr in Deutschland.
In vielen Fällen müssen letztlich Gerichte entscheiden, ob eine Arzthaftung in Frage kommt und wie hoch der Anspruch der betroffenen Patienten auf Schadensersatz ausfällt.
Schwerstkranke Patienten können von ihrer Krankenkasse unter bestimmten Voraussetzungen die Kostenübernahme für eine Cannabis-Therapie verlangen – nach einem aktuellen Gerichtsurteil aber nur dann, wenn enn der behandelnde Arzt eine umfassende und im hohen Maße sorgfältige Einschätzung abgegeben hat.
Jedes zweite Kind trägt in Deutschland eine Zahnspange.
Die Behandlungskosten für diese kieferorthopädische Maßnahmen sind nicht unerheblich und werden von den gesetzlichen Krankenkassen oder privaten Zahnzusatzversicherungen nur unter bestimmten Bedingungen übernommen.