Medizinrecht – Expertenrat vom Fachanwalt für Medizinrecht in Augsburg Süd
Patienten, Ärzte, Apotheken und Krankenhausträger sind die Adressaten des Medizinrechts. Dabei handelte es sich um ein Rechtsgebiet mit vielen Facetten und gesetzlichen Regelungen.
Folgende Fragen stellen sich im Zusammenhang mit dem Medizinrecht:
Was ist ein Behandlungsfehler?
Was kostet ein Arzthaftungsprozess?
Wie viel Schmerzensgeld erhält man bei einem Kunstfehler?
Muss die Schlichtungsstelle der Ärztekammer angerufen werden?
Gibt es in Augsburg Süd besondere Regelungen im Hinblick auf das Medizinrecht zu beachten?
Ein Fachanwalt für Medizinrecht in Augsburg Süd vertritt die Interessen von Patienten, Krankenhäuser, Ärzte und allen übrigen Heilberufen mit hoher juristischer Expertise und langjähriger Erfahrung – außergerichtlich, vor einer Schlichtungsstelle und wenn notwendig auch vor Gericht.
Ob Bauch, Beine oder Po: Fettabsaugen ist eine der häufigsten Behandlungen, die Schönheitschirurgen bei ihren Patienten durchführen.
Die Kosten für eine sog.
Liposuktion sind nicht unerheblich, daher stellt sich für Patienten die Frage: In welchen Fällen muss die Krankenkasse die Kosten für diesen Eingriff übernehmen?
Für viele Patienten ist der Besuch beim Zahnarzt mit Angst verbunden.
Kommt es zu Komplikationen bei der Behandlung, oder wird der Patient nicht ausreichend über die Behandlung oder die damit verbundenen Therapiekosten aufgeklärt, muss der Zahnarzt unter Umständen für die fehlerhafte Behandlung haften.
Schwerstkranke Patienten können von ihrer Krankenkasse unter bestimmten Voraussetzungen die Kostenübernahme für eine Cannabis-Therapie verlangen – nach einem aktuellen Gerichtsurteil aber nur dann, wenn eine Mindestevidenz vorliegt, wonach die Therapie mit Cannabis nach wissenschaftlichen Erkenntnissen einen therapeutischen Erfolg versprechen.
Rund 3.400 Behandlungsfehler verursachten Ärzte einer aktuellen Statistik zur Folge im vergangenen Jahr in Deutschland.
In vielen Fällen müssen letztlich Gerichte entscheiden, ob eine Arzthaftung in Frage kommt und wie hoch der Anspruch der betroffenen Patienten auf Schadensersatz ausfällt.
Erneut ist im Rahmen des Skandals um Billig-Silikonbrustimplantate aus Frankreich ein Urteil zur Haftung gegenüber den geschädigten Patientinnen gefallen.
Danach wurde der TÜV Rheinland zu Schadensersatz gegenüber den Patientinnen verurteilt.