Eine Insolvenz ist nicht nur eine wirtschaftlich existenzbedrohende Lage, sie geht auch an die Grenze der psychischen Belastbarkeit bei den Betroffenen. Es entsteht eine Vielzahl von Fragen rund um das Insolvenzrecht, die für die weitere Existenz einer Privatperson oder eines Unternehmens entscheidend sind, bei deren Beantwortung aber nur ein Insolvenzrechts-Experte helfen kann.
Folgende Fragen stellen sich im Zusammenhang mit dem Insolvenzrecht:
Wann liegt eine haftungsrechtlich relevante Überschuldung eines Unternehmens vor?
Gibt es in Hattingen besondere Regelungen im Hinblick auf das Insolvenzrecht zu beachten?
Ein Fachanwalt für Insolvenzrecht in Hattingen ist ein kompetenter Berater in allen Fragen zum Insolvenzrecht. Er kennt sich zudem auf den für die Insolvenz relevanten Gebieten des Steuerrechts, Strafrechts, Arbeitsrechts und Gesellschaftsrechts aus.
Beim Arbeitseinkommen gibt es für verschuldete Arbeitnehmer einen unpfändbaren Grundbetrag.
Was bedeutet Pfändungsschutz?
Wie hoch sind die Pfändungsfreigrenzen bei ihrem Arbeitseinkommen?
Eine aktuelle Untersuchung der Wirtschaftsberatung Crif Bürgel zeigt, dass die Vereinfachung der Verbraucherinsolvenz im Jahre 2014 kaum erfolgreich war.
Nur rund acht Prozent der überschuldeten Verbraucher gelang eine Restschuldenbefreiung nach drei Jahren Tilgung.
Das Bundesarbeitsgericht (Aktenzeichen 6 AZR 186/14) hat sich mit der wirksamen Anfechtung unentgeltlicher Leistungen im Insolvenzverfahren auseinandergesetzt.
Konkret ging es um die Anfechtung einer Schenkung durch Lohnzahlungen an eine von der Arbeit freigestellten Ehefrau.
Bengalos und Randale: Es gibt bei einem Fußballspiel im Stadion immer wieder Fans, die über die Stränge schlagen und andere Zuschauer massiv stören oder gar verletzen.
Doch mit welchen Konsequenzen müssen diese Fußball-Fans neben einer strafrechtlichen Verfolgung rechnen?
Wann droht ein Stadionverbot?
Dürfen gewaltbereite Fußball-Fans präventiv vor einem Spiel in Haft genommen werden?
Schwangere oder frischgebackene Mütter stehen im Rahmen ihrer Berufstätigkeit unter dem sog.
Mutterschutz.
So gelten für sie beispielsweise andere Arbeitszeiten während der Schwangerschaft und nach der Geburt, sie genießen einen besonderen Gesundheits- und Kündigungsschutz vor und nach der Geburt des Kindes und können besondere Leistungsansprüche gegenüber dem Arbeitgeber und der Krankenversicherung geltend machen.