Bei Fachanwaltsuche finden Sie ausschließlich besonders qualifizierte und erfahrene Fachanwälte zum Thema Heilpraktikergesetz. Die Berechtigung zum Führen der Fachanwaltsbezeichnung "Fachanwalt für Medizinrecht" haben diese von der für Heidelberg zuständigen Rechtsanwaltskammer verliehen bekommen. Dazu haben die angehenden Fachanwälte für Heilpraktikergesetz umfangreiche Kenntnisse in Theorie und Praxis erworben. Einerseits haben sie in den vergangenen drei Jahren eine bestimmte Anzahl an Fällen im Heilpraktikergesetz bearbeitet. Andererseits haben sie sich in einem Fachanwaltskurs umfassende theoretische Kenntnisse im Fachgebiet Medizinrecht angeeignet und in einer Prüfung erfolgreich nachgewiesen. Fachanwälte für Medizinrecht müssen sich übrigens nach ihrer Ernennung jährlich fortbilden. Sie dürfen auch nur in ingesamt drei Rechtsgebieten den Titel "Fachanwalt" erwerben.
Für viele Patienten ist der Besuch beim Zahnarzt mit Angst verbunden.
Kommt es zu Komplikationen bei der Behandlung, oder wird der Patient nicht ausreichend über die Behandlung oder die damit verbundenen Therapiekosten aufgeklärt, muss der Zahnarzt unter Umständen für die fehlerhafte Behandlung haften.
Vor Operationen und Behandlungen müssen Patienten vom behandelnden Arzt über die Risiken des Eingriffs aufgeklärt werden.
Je nach Eingriff kann hier auch eine besondere Aufklärung notwendig sein.
Wird ein Patient nicht ordnungsgemäß über die Chancen und Risiken einer Behandlung im Krankenhaus aufgeklärt, kann das Auswirkungen auf den Vergütungsanspruch des Krankenhauses haben.
Rund 3.400 Behandlungsfehler verursachten Ärzte einer aktuellen Statistik zur Folge im vergangenen Jahr in Deutschland.
In vielen Fällen müssen letztlich Gerichte entscheiden, ob eine Arzthaftung in Frage kommt und wie hoch der Anspruch der betroffenen Patienten auf Schadensersatz ausfällt.
Schwerstkranke Patienten können von ihrer Krankenkasse unter bestimmten Voraussetzungen die Kostenübernahme für eine Cannabis-Therapie verlangen – nach einem aktuellen Gerichtsurteil aber nur dann, wenn enn der behandelnde Arzt eine umfassende und im hohen Maße sorgfältige Einschätzung abgegeben hat.
Jedes zweite Kind trägt in Deutschland eine Zahnspange.
Die Behandlungskosten für diese kieferorthopädische Maßnahmen sind nicht unerheblich und werden von den gesetzlichen Krankenkassen oder privaten Zahnzusatzversicherungen nur unter bestimmten Bedingungen übernommen.